70 Bussen bei Verkehrskontrollen von Zweirädern im Kanton Bern

Kantonspolizei Bern
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Bern,

Die Kantonspolizei Bern hat im November situativ Kontrollen zur Sichtbarkeit von Zweirädern durchgeführt. Es wurden 70 Bussen ausgestellt.

e-bike
Ein Mann auf einem E-Bike. (Symbolbild) - keystone

Im Rahmen des Schwerpunktes «urbane Mobilität» führte die Kantonspolizei Bern im November 2025 gezielte Kontrollen zur Sichtbarkeit von Fahrrädern und E-Bikes durch.

Besonders aufgefallen sind Velos, die zwar über die geforderte Beleuchtung verfügten, jedoch war diese oftmals falsch eingestellt.

Weil nicht richtig eingestellte Velolichter die anderen Verkehrsteilnehmer blenden können, kann es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen.

Rund 130 Verstösse festgestellt

Die Resultate der Kontrollen zeigen, dass Lenkende von Zweirädern über die gesetzlichen Vorschriften mehrheitlich gut informiert sind und diese auch befolgen. Dadurch sind sie im Verkehr sichtbarer.

Dennoch wurden Verstösse festgestellt, insbesondere bei Dämmerung oder bei Dunkelheit. In diesem Zusammenhang wurden rund 70 Ordnungsbussen für nicht eingeschaltete oder nicht funktionierende Lichter ausgestellt.

Velo
Velofahrer. (Symbolbild) - keystone

Weiter wurden rund 130 Verstösse im Zusammenhang mit der Velobeleuchtung bei Personen unter 15 Jahren festgestellt. Diese werden entsprechend zum Verkehrsunterricht aufgeboten.

E-Bike-Fahrende müssen immer mit Licht unterwegs sein

Die Kantonspolizei Bern ruft die gesetzlichen Vorschriften zum Thema Sichtbarkeit in Erinnerung: Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist, mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein.

Die Lichter dürfen nicht blenden, E-Bikes müssen ihre Lichter immer eingeschaltet haben, auch am Tag. Dabei gilt zu beachten, dass die Velolichter auf den Boden und nicht gegen den Himmel gerichtet sein müssen.

Elektrofahrrad
Ein Mann fährt auf einem E-Bike. (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv

An Fahrrädern müssen mindestens nach vorne ein weisser und ein nach hinten ein roter Rückstrahler angebracht sein. Zwei Reflektoren pro Pedal.

Helle und reflektierende Kleidung erhöht die Sicherheit

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften weist die Kantonspolizei Bern darauf hin, dass die Sicherheit durch helle Kleidung, eine reflektierende Weste, einen Helm in heller Farbe und zusätzliches Fahrradzubehör wie Speichenreflektoren oder seitlich reflektierende Reifen, erhöht werden kann.

Im Strassenverkehr sollte ausserdem vorausschauend und mit der nötigen Vorsicht gefahren werden.

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Kommentare

Luxy-1

Ein guter Anfang, aber da ist noch viel Luft nach oben

User #5927 (nicht angemeldet)

Am meisten nervt mich als Autofahrer wenn ein Velo flackerndes, blitzendes Rücklicht hat. Warum stellt man so etwas überhaupt her?

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