Der Ständerat will das betreibungsrechtliche Existenzminimum neu berechnen – inklusive der Steuern.
Schulden
In Zukunft sollen Steuern bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt werden. (Symbolbild) - dpa

Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums von Schuldnerinnen oder Schuldnern sollen künftig auch die Steuern dieser Person berücksichtigt werden. Das will der Ständerat. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Rechtskommission (RK-S) mit dieser Forderung oppositionslos angenommen. Stimmt auch der Nationalrat diesem Vorstoss zu, bekommt der Bundesrat die Aufgabe, die Situation dieser Schuldner vertieft zu analysieren und dem Parlament einen Vorschlag vorzulegen.

Das Problem besteht laut der RK-S darin, dass bei Berücksichtigung der laufenden Steuern während einer Pfändung nur neue Steuerschulden beim Schuldner entstehen. Das sei unbefriedigend. Dem Ständerat schwebt eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vor. Der Bundesrat beantragte Annahme des Vorstosses.

Pfändungen und das betreibungsrechtliche Existenzminimum

Vorschläge für eine Gesetzesänderung hat die Landesregierung im vergangenen November in einem Bericht auf ein Postulat von Nationalrätin Diana Gutjahr (SVP/TG) zu diesem Thema bereits skizziert. Das sogenannte betreibungsrechtliche Existenzminimum spielt laut Parlamentsunterlagen vor allem bei der Pfändung eine Rolle. Bei Einkommens- respektive Lohnpfändungen wird der das betreibungsrechtliche Existenzminimum übersteigende Teil des Einkommens der Schuldnerin oder des Schuldners vom Betreibungsamt eingezogen und an die Gläubiger verteilt.

Keine Folge gegeben hat der Ständerat einer Standesinitiative des Kantons Genf zum gleichen Thema. Er folgte damit einem Antrag der RK-S, die die Standesinitiative an sich begrüsste. Die RK-S fand aber, eine Motion sei der bessere Weg für eine Änderung als diese Initiative. Die Genfer Behörden und Politiker sprechen von einer «Schuldenspirale».

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