Die Bundeskanzlei hat der Unterschriftensammlung zur Abschaffung der Heiratsstrafe grünes Licht gegeben. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024.
Heiratsstrafe
Heiratsstrafe (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterschriftensammlung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann beginnen.
  • Die Bundeskanzlei hat den beiden Initiativen grünes Licht erteilt.
  • Diese sehen vor, dass Ehepaare steuerlich nicht mehr benachteiligt werden.

Der Lancierung von zwei Initiativen zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe steht nichts mehr im Weg. Die Bundeskanzlei hat dem von Mitte-Politikern angeführten Komitee grünes Licht erteilt für die Unterschriftensammlung. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024. Das ist dem am Dienstag publizierten Bundesblatt zu entnehmen.

Demnach hat die Bundeskanzlei die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» sowie das Volksbegehren «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vorgeprüft. Damit können nun Unterschriften gesammelt werden.

In der Verfassung soll einerseits verankert werden, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden dürfen. Konkret soll für Ehepaare neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen erfolgen und der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt werden.

Kürzung der Renten von Ehepaaren soll verboten werden

Die zweite Initiative will verfassungsmässig eine Kürzung der Summe der beiden Renten eines Ehepaares verbieten. Sind zwei Personen verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, bekommen sie heute höchstens 150 Prozent der Maximalrente.

Die Mitte-Partei hatte bereits im Sommer 2021 grundsätzlich beschlossen, zwei Initiativen zu lancieren. Parteipräsident Gerhard Pfister sagte damals, die Diskriminierung von Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Nichtverheirateten in der AHV sei «stossend und ungerecht».

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Ein frisch vermähltes Ehepaar. (Symbolbild) - Pexels

Das Bundesgericht hat bereits 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. 2016 hatte das Stimmvolk die Volksinitiative der damaligen CVP «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.

Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss Angaben des Bundes aus dem Jahr 2019 rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als zehn Prozent benachteiligt.

Inzwischen sind verschiedene Reformvorhaben aufgegleist. Die Arbeiten zur Einführung der Individualbesteuerung sind fortgeschritten. Im Herbst soll eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet werden.

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