Nach dem Nationalrat hat auch die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) signalisiert, dass sie die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufheben will. Jedoch will sie die Reform straffen und gestaffelt in Kraft setzen.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die WAK-S beantragt, die Verrechnungssteuer nur für Erträge aus Obligationen abzuschaffen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgegeben werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Dieser Entscheid fiel demnach mit 8 zu 4 Stimmen. Nach Auffassung der Mehrheit könnten so Steuerausfälle verringert werden, ohne dass das Hauptziel der Vorlage infrage gestellt werde.

Ebenfalls mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die geplante Reform zeitlich gestaffelt in Kraft zu setzen. Während die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen bereits per 1. Januar 2023 erfolgen soll, hätte der Bundesrat darüber zu entscheiden, wann die anderen Reformmassnahmen - deren Umsetzung mehr Zeit in Anspruch nimmt - in Kraft treten sollen.

Grundsätzliche Bedenken zur Reform äusserte eine linke Kommissionsminderheit. Sie hält es gemäss Mitteilung für «inakzeptabel, dass dem Finanzplatz Schweiz neuerlich ein Steuergeschenk gemacht werden soll». Sie möchte das Geschäft deshalb an den Bundesrat zurückweisen. Im Nationalrat war ein solcher Antrag deutlich gescheitert.

Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer November-Sitzung fortführen. Geplant ist, dass der Ständerat die Reform in der Wintersession behandeln wird.

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