Künftig könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die familienergänzende Kinderbetreuung finanzieren, schlägt eine Ständeratskommission vor.
Das Parlament streitet über die künftige Kita-Finanzierung. Nun schlägt die zuständige Ständeratskommission ein Konzept mit höheren Lohnbeiträgen vor. (Themenbild)
Das Parlament streitet über die künftige Kita-Finanzierung. Nun schlägt die zuständige Ständeratskommission ein Konzept mit höheren Lohnbeiträgen vor. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Nicht der Bund, sondern Arbeitgeber und allenfalls Arbeitnehmer sollen künftig die familienergänzende Kinderbetreuung finanzieren. Das schlägt die zuständige Ständeratskommission vor. Sie hat ihre Anträge zur Kita-Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Mehr Mütter sollen nach der Geburt ihrer Kinder eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Das will nach dem Nationalrat auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S). Sie möchte jedoch ein alternatives Konzept mit einer Betreuungszulage durchsetzen.

Bundeshaushalt soll entlastet werden

Mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete sie Anträge für einem entsprechenden Gesetzesentwurf, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Auf der Basis der Vernehmlassungsresultate werde sie sich entscheiden, welche Anträge sie ihrem Rat unterbreiten werde, so die WBK-S. Die Details der Vorlage sind noch nicht publik. Jedoch will die Ständeratskommission gemäss Mitteilung den Bundeshaushalt nicht übermässig mit einer stark gebundenen neuen Leistung belasten.

Das von ihr vorgeschlagene Finanzierungssystem über Arbeitgeber- und allenfalls über Arbeitnehmerbeiträge erachtet sie deshalb als mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, vereinbar. Die präsentierte Lösung trägt der WBK-S zufolge der Befürchtung Rechnung, wonach in den Kantonen sehr aufwendige Strukturen für die Implementierung aufgebaut werden müssten, sollte ein Bundesbeitrag eingeführt werden. Einen solchen will der Nationalrat. Das hatte er noch in alter Zusammensetzung vor den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2023 entschieden.

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