Ständeratskommission tritt bei neuem Adoptionsrecht auf die Bremse
Neue Regeln zur Adoption von Stiefkindern sollen in einem breiteren Kontext betrachtet werden. Das fordert die zuständige Ständeratskommission. Sie will die Vorlage zur erleichterten Stiefkindadoption deshalb an den Bundesrat zurückweisen.

Ziel der Reform ist es, dass Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit einem Wunschelternteil zusammenleben, von diesem Wunschelternteil schneller adoptiert werden können sollen. Der Nationalrat hatte die vom Bundesrat geplanten Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) Anfang Monat angenommen, jedoch in abgeänderter Version.
Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. Dessen Rechtskommission (RK-S) beantragt nun mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Landesregierung soll demnach die erleichterte Stiefkindadoption in die laufende Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes integrieren und dem Parlament ein Gesamtpaket vorlegen.
Zudem fordert die RK-S ein Gutachten zur Verfassungsmässigkeit der geplanten Änderungen, insbesondere zum Recht auf Kenntnis der Abstammung. Eine Minderheit beantragt, die Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen. Eine weitere Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Heute müssen ein Wunschelternteil und ein rechtlicher Elternteil für die Stiefkindadoption in der Schweiz mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt führen. Ausserdem muss die adoptionswillige Person, also der Wunschelternteil, ein Jahr lang für das Kind gesorgt haben. Dann erst kann bei Regenbogenfamilien der Adoptionsprozess starten.






