Recht auf Einsprache gegen Bauprojekte soll eingeschränkt werden
Momentan können sogar unbeteiligte Personen Einspruch gegen Bauprojekte erheben. Teilweise ohne legitime Begründung. Dies führt regelmässig zu Problemen.

Das Wichtigste in Kürze
- Selbst Unbeteiligte können in der Schweiz Einsprachen gegen Bauprojekte erheben.
- Dies verzögert Bauprojekte und wird teilweise für Erpressungsversuche missbraucht.
- Die Berechtigung zur Einsprache soll eingeschränkt und Missbräuche sanktioniert werden.
- Das fordert Mitte-Ständerätin Andrea Gmür mit zwei Vorstössen.
Stört dich die Farbe der geplanten Garage deines Nachbarn? Dann kannst du heute Einspruch erheben.
Schweizer Bauprojekte betreffen oft viele Parteien mit verschiedenen Interessen. Doch sogar Unbetroffene können Einspruch gegen ein Bauprojekt einreichen, teilweise mit den banalsten Begründungen.
Solange Baueinsprachen bearbeitet werden müssen, stehen Bauprojekte still. Dies auch wenn bereits im Vorfeld klar ist, dass die Einsprache kaum Chancen auf ein Durchkommen hat.
Dies soll sich ändern, damit Bauprojekte in Zukunft nicht unnötig verzögert werden. Das fordert Mitte-Ständerätin Andrea Gmür in zwei Vorstössen.
Einsprachen würden teilweise bis zum Bundesgericht durchgezogen, was zu langen Verfahren führe, sagt Romana Heuberger gegenüber SRF. Sie ist beim Schweizerischen Baumeisterverband für den Bereich Wohnungsbau verantwortlich.
Erpressung durch Einsprachen
Ein weiteres Problem solcher Einsprachen von Unbeteiligten ist die Erpressungsgefahr. So kommt es vor, dass Einsprachen gegen Bezahlung der Bauherrschaft zurückgezogen werden.
Es sei jedoch schwierig festzustellen, wann eine Einsprache missbräuchlich ist, sagt Rechtsanwalt Viktor Györffy gegenüber dem Sender.
Es gebe auch Fälle, in denen solche Zahlungen legitim wären. Zum Beispiel, wenn im Gegenzug auf eine Aussicht verzichtet wird.
So soll das Problem gelöst werden
Wenn die Vorstösse von Andrea Gmür angenommen werden, können missbräuchliche Einsprachen sanktioniert werden. Zudem soll klarer definiert werden, wer Einsprache erheben darf.

Gemäss dem Präsidenten des Schweizer Heimatschutzes, Martin Killias, seien die Forderungen problematisch. Beschwerden von nicht direkt Beteiligten würden nämlich auch zum Denkmalschutz und zum Schutz des Ortsbildes genutzt, sagt er zu SRF.
Dies aus dem Grund, dass Verbände wie der Heimatschutz nicht in allen Kantonen berechtigt seien, Einspruch zu erheben.












