Ständerat will den journalistischen Quellenschutz schwächen
Der Ständerat will die Strafverfolgung nach Amtsgeheimnisverletzungen erleichtern. Mit einer Motion fordert er deshalb vom Bundesrat eine Aufweichung des journalistischen Quellenschutzes.

Medienschaffende müssen ihre Informationsquellen für Recherchen gemäss der Strafprozessordnung nicht offenlegen. Ausnahmen von diesem Aussageverweigerungsrecht gelten bei schweren Straftaten oder wenn die Angaben nötig sind, um Menschen aus einer Gefahr von Leib und Leben zu retten.
Die vom Ständerat am Donnerstag mit 34 zu 10 Stimmen angenommene Motion will den Quellenschutz auf zur Wahrung der Medienfreiheit unmittelbar erforderliche Medienschaffende beschränken. Auch der Schutz vor Beschlagnahmungen soll nur noch für Medienschaffende, nicht aber für Geheimnisverletzende gelten.
Die Motion geht an den Nationalrat.










