Ständerat will 90 Prozent Eigenkapital für UBS-Auslandbeteiligungen
Der Ständerat zeigt Härte bei den Eigenkapitalregeln für die UBS. Die Schweizer Grossbank UBS soll ihre Beteiligungen im Ausland zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Das hat die kleine Kammer entschieden.

Die neuen Eigenkapitalregeln sollen das «Too big to fail»-Dispositiv schärfen. Der Ständerat fällte seinen Entscheid am Mittwoch mit 29 zu 16 Stimmen. Er wählte dabei einen von einer starken Minderheit beantragten Weg.
Die UBS und auch grosse Wirtschaftsverbände hatten in den Tagen vor dem Entscheid öffentlich Position bezogen gegen diesen Minderheitsantrag. Eine 90-Prozent-Unterlegung mit hartem Kernkapital sei kein Kompromiss zum Bundesratsvorschlag, schrieb die UBS. Dies würde ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schaden.
Die UBS und mehrere grosse Wirtschaftsverbände hätten den von der Mehrheit entworfenen, unterlegenen Kompromiss bevorzugt. Demnach hätte die Bank Auslandbeteiligungen zu mindestens 50 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Für die übrigen bis zu 50 Prozent wären AT1-Anleihen (Additional Tier 1) zulässig gewesen.
Der Bundesrat und eine weitere Minderheit im Rat wünschten eine noch strengere Auflage, nämlich eine vollständige Unterlegung von Auslandbeteiligungen mit hartem Eigenkapital. Ihr Antrag unterlag aber.










