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Ständerat will bezahlte Arbeit von pflegenden Angehörigen regeln

Keystone-SDA
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Bern,

Bezahlen Krankenkassen für die Pflege von Familienangehörigen durch Privatpersonen, sollen dafür klare Regeln gelten. Der Ständerat hat dazu am Donnerstag zwei Vorstösse seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) gegen den Willen des Bundesrates angenommen.

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Der Ständeratssaal während einer Session. (Archivbild) - keystone

Man wolle die Entschädigung der Pflege von Angehörigen nicht abschaffen, aber sie klar regeln. «Es braucht Transparenz – über die Kosten, und ob überhaupt eine Angehörigenpflege vorliegt», sagte Erich Ettlin (Mitte/OW) im Rat. Es brauche eine Abgrenzung zur normalen Hilfestellung im Rahmen der familiären Fürsorgepflicht. Insbesondere sollten so auch Missbräuche verhindert werden.

Laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts von 2006 können sich pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation anstellen und bezahlen lassen. Seither weitete sich die Anstellung und Entlöhnung pflegender Angehöriger erheblich aus. Allerdings seien diese Leistungen nur schwer in den Rahmen der Krankenpflegeversicherung einzuordnen, schrieb die SGK-S.

Die erste, einstimmig angenommene Motion verlangt daher, dass klar festgelegt wird, welche Leistungen von pflegenden Angehörigen die Kassen zu bezahlen haben. Zudem werden tiefere Beiträge der Kassen für die Leistungen der pflegenden Angehörigen gefordert. Die zweite, stillschweigend angenommene Motion verlangt verbindliche Qualitätskriterien für Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige einstellen. Das soll die Qualität der Leistungen ebenso sicherstellen wie den Schutz der Pflegenden.

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider beantragte erfolglos, beide Motionen abzulehnen. Der Bundesrat habe im Oktober eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt. «Wenn die betroffenen Akteure die Instrumente effizienter nutzen, können ohne zusätzliche Regulierung erhebliche Verbesserungen erzielt werden», sagte Baume-Schneider im Rat. Dieser Prozess sei schneller, als eine Verordnungs- oder Gesetzesänderung.

Auch sei nicht ersichtlich, inwiefern sich Pflegeleistungen unterschieden, wenn sie von einer Angehörigen oder einer nicht-angehörigen Person erbracht würden. Die betroffenen Verordnungen und das Krankenversicherungsgesetz seien zudem keine geeigneten Rechtsakte für arbeitsrechtliche Fragen.

Bereits überwiesen hatte das Parlament zudem eine Motion, gemäss der Leistungen von pflegenden Familienmitgliedern nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezahlt werden sollen. Die Ständeratskommission versteht ihre beiden Motionen als Ergänzung dazu.

Als nächstes muss sich der Nationalrat dem Thema annehmen.

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