Ständerat will ausländische Online-Händler in die Pflicht nehmen
Ausländische Online-Händler wie Temu oder Shein sollen nach dem Willen des Ständerats ihre Waren klarer kennzeichnen müssen. Für Käuferinnen und Käufer soll es ersichtlich sein, wenn ein Produkt in der Schweiz selbst nicht verkauft werden dürfte.

Mit 41 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen nahm die kleine Kammer am Dienstag eine Motion des St. Galler Mitte-Ständerats Benedikt Würth an. Der Vorstoss geht an den Nationalrat.
Produkte-Tests zeigten immer wieder, dass über die Handelsplattformen Produkte in die Schweiz gelangten, die den Schweizer Vorschriften zu Produktsicherheit, Umwelt- und Markenschutz nicht entsprächen, argumentierte Würth. Für Konsumentinnen und Konsumenten sei dies aber oft nicht zu erkennen.
Bei Nichteinhaltung der Transparenzregeln brauche es Bussen und im Extremfall auch die Sperrung von Websites, erklärte Würth im Rat.
Der Bundesrat wandte ohne Erfolg ein, ausländische Onlineshops müssten schon heute Schweizer Standards erfüllen, wenn sie Produkte hierzulande anböten. Eine Kennzeichnungspflicht laufe diesem Grundsatz zuwider. Einige Behörden veröffentlichten zudem schon heute Listen von Produkten, die in der Schweiz verboten seien. Das eigentliche Problem sei die konkrete Durchsetzung der Schweizer Regelungen.
Zuvor hatte sich der Ständerat schon für eine weitere Motion im gleichen Themenkreis ausgesprochen. Er verlangt eine Verstärkung der Kontrollen von Kleinsendungen aus Asien.










