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Ständerat stellt sich hinter neue EU-Regeln für Schengen-Staaten

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Bern,

Der Ständerat hat die Anpassungen im Schweizer Recht genehmigt, um die Vorschriften an den Schengen-Aussen- und Binnengrenzen einheitlich anzuwenden.

Bundeshaus
Der Ständerat stimmt einheitlichen Schengen-Grenzregeln in der Schweiz zu. (Symbolbild) - keystone

Innerhalb des Schengenraums sollen die Vorschriften an den Aussen- und Binnengrenzen einheitlich angewandt werden. Der Ständerat hat die nötigen Anpassungen im Schweizer Recht gutgeheissen.

Gegen die dreiteilige Vorlage sprachen sich die Vertreterinnen und Vertreter der SVP im Ständerat aus. Bei den bisher mehr als 150 Verbesserungen an den Bestimmungen zu Schengen sei nichts besser geworden, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ) dazu. Er sehe in der Vorlage keinen Mehrwert.

Nun hat der Nationalrat darüber zu entscheiden. Die Änderungen sind nach Angaben des Bundesrates auf eine Neuerung des Schengener Grenzkodexes durch die EU zurückzuführen. Die Schweiz beteiligt sich als Schengen-Staat an dieser Harmonisierung.

Die neue EU-Verordnung präzisiert und ergänzt die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Zudem bringt sie aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.

Schweiz erleichtert Rückführung illegaler Ausländer im Schengenraum

Mit einer weiteren Anpassung sollen Schengen-Staaten Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthalt leichter in andere Schengen-Staaten zurückführen können. Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, seien davon explizit ausgeschlossen, sagte Justizminister Beat Jans im Rat.

In den letzten Jahren wurden vermehrt Kontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt, etwa von Deutschland. Davon ist auch die Grenze zur Schweiz betroffen. Das Schweizer Verfahren für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen bleibe gleich, schrieb der Bundesrat. Zudem führe die Schweiz wie bisher Zollkontrollen durch.

In der Vernehmlassung zur Anpassung des Schweizer Rechts befürwortete laut Mitteilung eine Mehrheit der Teilnehmenden die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung.

Kommentare

User #6191 (nicht angemeldet)

An 2643. Genau warum braucht man einen Vertrag? Warum kann ich nicht einfach in eine Wohnung gehen und dort leben wie ich will? Warum kann man nicht einfach zur Arbeit gehen und arbeiten, für was brauchen die Arbeiter Verträge? Sie sollen doch einfach arbeiten und auf den Lohn hoffen gäl?

User #3637 (nicht angemeldet)

Schengen und Grenzkontrolle, somit hat der Staat mehr möglichkeiten den Bürger zu schickanieren.

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