Ständerat sagt «Ja, aber» zu mehr Kompetenzen für Nachrichtendienst
Nach dem Nationalrat hat sich am Mittwoch auch der Ständerat grundsätzlich für mehr Kompetenzen des Nachrichtendiensts des Bundes ausgesprochen. Er genehmigte eine Revisionsvorlage des Bundesrats deutlich, strich aber eine umstrittene Bestimmung.

In der Gesamtabstimmung genehmigte die kleine Kammer die von ihr und dem Nationalrat veränderte Vorlage deutlich mit 41 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Eintreten war unbestritten. Die Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG) geht damit zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
Der Bundesrat hatte die Vorlage Anfang Jahr vorgestellt. Er argumentierte, die Rahmenbedingungen für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hätten sich seit dem Inkrafttreten des heutigen NDG stark verändert. Es gelte, dem NDB mehr Kompetenzen im Kampf gegen gewalttätige Demonstranten und andere Formen des gewalttätigen Extremismus zu geben.
Neu sollen Überwachungsmassnahmen möglich sein, die bisher nur im Kampf gegen Terrorismus oder Spionage zulässig sind. Bundesrat Martin Pfister sagte in der Eintretensdebatte, das erneuerte NDG stärke den Nachrichtendienst, aber auch die Aufsicht darüber.
Die vorberatende Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) ging im Grundsatz mit Pfister einig. Laut ihrem Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) handelt es sich bei der Vorlage des Bundesrats um einen «Entwurf, der versucht, die notwendige Sicherheit mit dem Respekt vor den notwendigen Freiheitsrechten in Einklang zu bringen».
Mehrere Bestimmungen gaben schon im Vorfeld der National- und der Ständeratsdebatten zu reden. Einer der umstrittenen Punkte war, ob der NDB zum Schutz einer Organisation oder Person Informationen über deren politische Aktivitäten beschaffen und bearbeiten darf. Der Nationalrat sprach sich im Juni für diese Bestimmung aus.
Der Ständerat strich am Mittwoch diese Bestimmung mit 24 zu 15 Stimmen aus dem Gesetz. Zopfi sagte, für eine Mehrheit der vorberatenden Kommission gehe diese Bestimmung zu weit. Politische Rechte dürften nicht ohne zwingende Notwendigkeit überwacht werden.
Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) hielt dem entgegen, der NDB dürfe nicht dort handlungsunfähig werden, wo eine Person oder Organisation Ziel einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit werde. Auch politische Parteien und Bewegungen könnten Ziel extremistischer Aktivitäten werden. Auch sie seien zu schützen.
Der Ständerat beschloss auch, dass der NDB nach dem Einsatz von Ortungsgeräten (Tracker) in einer Observation dies dem Eidgenössischen Verteidigungsdepartement VBS zu melden hat. Er nahm damit einen Antrag der SIK-S an.
Eine Bestimmung zur Frage, wann der Bundesrat eine Organisation verbieten kann, die die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht, geht zurück an den Nationalrat. Dies aufgrund eines erfolgreichen Einzelantrags von Beat Rieder (Mitte/VS).
Unbestritten blieb im Ständerat, dass die NDB-Spitze gewisse Personen mit einer Tarnidentität ausstatten darf. Der Rat ging mit seiner vorberatenden Kommission einig, dass nicht der VBS-Vorsteher, sondern der NDB-Direktor dies bewilligen kann.










