Die Debatten um die Abstimmungen vom vergangenen Wochenende waren hitzig. Unter anderem deshalb forderte Thomas Minder mehr Schutz für Politiker.
Thomas Minder
Thomas Minder, Parteilos-SH, spricht während der Sommersession 2021 der Eidgenössischen Räte im Ständerat in Bern. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei parlamentarische Initiativen fordern höhere Strafen bei Gewalt gegen Beamte.
  • Allerdings wird diese Frage im Rahmen der Strafgesetz-Revision geklärt.
  • Daher hat der Ständerat die Initiativen für nicht erheblich erklärt.

Im Rahmen der laufenden Revision des Strafgesetzes soll geprüft werden, ob Politiker ausserhalb des Bundeshauses unter besonderen Rechtsschutz gestellt werden sollen.

Der Ständerat hat deshalb zwei parlamentarische Initiativen aus formalen Gründen nicht erheblich erklärt. Diese verlangen höhere Strafen bei Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden. Damit sind die Initiativen vom Tisch.

Die Harmonisierung der Strafrahmen ist Gegenstand einer laufenden Gesetzesrevision. Der Nationalrat hatte Anfang Juni im Rahmen dieser Beratungen die Strafen bei Gewalt gegen Beamte und Behörden verschärft. Die Frage, ob allenfalls auch Politikerinnen und Politiker besser geschützt werden sollen, könne im Rahmen dieser Diskussionen geprüft werden. Dies sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).

Ausserhalb des Bundeshauses Privatpersonen

Angeregt hatte dies Thomas Minder (parteilos/SH). Er verwies auf die Gewalt und Drohungen gegen Exponenten verschiedener politischer Lager vor den Abstimmungen vom vergangenen Wochenende.

Viele seien ernsthaft bedroht worden, einzelne hätten sich deshalb aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. «Das ist mehr als unschön in einem Land, das die freie Meinungsäusserung und die Demokratie hochhält.»

Jositsch bestätigte, dass Bundesparlamentarier juristisch keine Behördenmitglieder mehr sind, sobald sie nicht «hier im Gebäude handeln». Wenn also ein Nationalrat oder eine Ständerätin beispielsweise an einem Podium auftritt, tut sie dies rechtlich gesehen als Privatperson.

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