Die Kantone sollen sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern. Mit diesem Argument ist der Ständerat am Mittwoch nicht auf eine Revision des Entsendegesetzes eingetreten. Sozialpolitik sei Kantonssache, hiess es im Rat.
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Der Ständerat in der Wintersession 2020. (Archivbild) - sda

Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) sagte, die Mindestlohngesetze würden sich in Neuenburg, Genf, Jura und im Tessin, wo der Mindestlohn bereits in Kraft ist, stark unterscheiden.

Im Jura etwa gelte der Mindestlohn für alle, die auf Kantonsgebiet arbeiten.

In Neuenburg, Genf und im Tessin gelte das Minimalsalär für jene, welche gewöhnlich im Kanton arbeiten. Eine Regelung auf Bundesebene sei nicht nötig.

Paul Rechsteiner (SP/SG) widersetzte sich. In der Vernehmlassung hätten sich 23 Kantone für eine nationale Regelung der Umsetzung kantonaler Mindestlöhne für Entsandte ausgesprochen. Besonders wichtig sei das für das Tessin mit dem starken Lohndruck aus der Lombardei.

Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlasse, hätten diese auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gelten. Zudem habe der Ständerat selbst die Motion unterstützt, welche den Anstoss zur Gesetzesrevision gab. Ratskollege Christian Levrat (SP/FR) sekundierte ihm mit dem Grundsatz: «gleicher Ort, gleiche Arbeit, gleicher Lohn».

Ruedi Noser (FDP/ZH) wandte ein, dass die vier Kantone mit geltendem Mindestlohn die Entsandten aus der Regelung ausgeschlossen haben. Wenn das Tessin dermassen unter dem Problem leide, habe es alle Mittel zu einer Lösung.

Benedikt Würth (Mitte/SG) erinnerte daran, dass die kantonalen Mindestlöhne nicht in einem rechtsfreien Raum stehen. Sie müssten gemäss den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit in jedem Fall orts- und branchenüblich sein.

Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin brach vergeblich noch eine Lanze für die Revision. Der Bundesrat habe den parlamentarischen Auftrag ausgeführt, dass kantonale Mindestlöhne auch für Entsandte gelten müssten. Zudem regle die Revision die Durchsetzungskompetenzen des Bundes. Und auch eine elektronische Plattform sei Teil der Vorlage.

Mit 25 zu 17 Stimmen trat der Ständerat nicht auf die Revision ein. Die Vorlage geht an den Nationalrat. Neben den vier Kantonen mit bereits geltendem Mindestlohn hiess die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt im Juni einen Mindestlohn gut.

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