Ständerat genehmigt Einsatz der Armee am G7-Gipfel in Frankreich
Der Ständerat hat grünes Licht für den Einsatz von bis zu 5000 Schweizer Armeeangehörigen zur Sicherung des im Juni stattfindenden G7-Gipfels in Évian-les-Bains (F) gegeben. Um Unterstützung ersucht hatten die Kantone Genf, Waadt und Wallis.

Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) unterstützte den Einsatz einstimmig, der Rat am Dienstag ebenfalls.
Der Gipfel auf der französischen Seite des Genfersees findet vom 15. bis zum 17. Juni 2026 statt. Erwartet werden unter anderem die Spitzen der G7-Staaten sowie weitere Staats- und Regierungsoberhäupter, wie der Bundesrat im Vorfeld bekannt gab.
Teilnehmende werden zwar grundsätzlich auf französischem Boden untergebracht. Es kann laut Bundesrat aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch Unterkünfte in der Schweiz benötigt würden. Zudem dürften viele Teilnehmende via den Flughafen Genf anreisen.
Nötigenfalls mehr als 2000, aber höchstens 5000 Armeeangehörige sollen wegen des Gipfels Assistenzdienst leisten. Gedacht ist, dass sie die Kantonspolizeien unterstützen und namentlich Aufgaben im Bereich Objektschutz, Überwachung, Erkundung, Transport und Logistik übernehmen.
Die hohe Zahl von Armeeangehörigen begründete der Bundesrat mit dem umfangreichen Sicherheitsdispositiv, der Komplexität der Region und den Aufträgen. Die Armee werde am Boden, auf dem See und im Luftraum eingesetzt und sich mit der französischen Armee koordinieren. Diese unterstützt ihrerseits die französischen Ordnungskräfte.
Ein G7-Gipfel fand bereits 2003 in Évian statt. Damals kam es zu Ausschreitungen. Weil mehr als 2000 Armeeangehörige im Einsatz sein werden, muss von Gesetzes wegen das Parlament seine Einwilligung geben.
Der finanzielle Aufwand für den Einsatz dürfte laut Bundesrat aus dem ordentlichen Budget des Verteidigungsdepartements finanziert werden können. Erfahrungsgemäss entstünden lediglich marginale Zusatzkosten, sagte Verteidigungsminister Martin Pfister im Rat.
Wegen des Gipfels gibt es zudem Einschränkungen im Luftraum, und zwar vom 10. bis zum 18. Juni. Betroffen ist das Gebiet rund um Évian, Lausanne und den Flughafen Genf. Beschränkungen gelten für den Sichtflugverkehr sowie den nichtkommerziellen Instrumentenflugverkehr.
Als Nächstes muss der Nationalrat über die bundesrätliche Vorlage befinden.










