Der Ständerat will der Rechtskommission keine zusätzlichen Vorgaben bei der Revision des Sexualstrafrechts machen. Der Entscheid wurde oppositionslos gefällt.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat lehnt eine Standesinitiative ab.
  • Diese wollte alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafrechtlich erfassen.
  • Damit folgt der Ständerat dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen.

Der Ständerat will seiner Rechtskommission bei der Revision des Sexualstrafrechts keine zusätzlichen Vorgaben machen. Er hat am Dienstag eine Standesinitiative abgelehnt, die alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafrechtlich erfassen wollte.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid oppositionslos. Sie folgte damit dem Antrag der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-S).

Der Kanton Genf will, dass die strafrechtlichen Bestimmungen über die Verletzung der sexuellen Integrität künftig auf der fehlenden Zustimmung der Opfer beruhen. Dies entspreche auch der Istanbul-Konvention, welche die Schweiz 2018 angenommen hat.

Dass der Täter Zwang anwendet, soll keine Voraussetzung für eine Verurteilung mehr sein - auch dann nicht, wenn sich das Opfer theoretisch hätte wehren können. Gewalt und Drohungen sollen sich aber sehr wohl strafverschärfend auswirken.

Vorberatende Kommission empfahl zur Ablehnung

Zudem verlangt die Genfer Standesinitiative, einen eigenen Straftatbestand zur sexuellen Belästigung zu schaffen. Denn heute blieben derartige Handlungen regelmässig ungestraft.

Die vorberatende Kommission hatte die Standesinitiative zur Ablehnung empfohlen. Eine Revision des Sexualstrafrechts sei bei ihr bereits in Arbeit. Es gelte, Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

In der zu erwartenden kontroversen Debatte zum Sexualstrafrecht werde sicher auch die Forderung der Genfer Standesinitiative zur Diskussion kommen, sagte der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder namens der Kommission.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.

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