Staatssekretariat für Migration sieht eigene Praxis bestätigt
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat nach Ansicht des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit seinem aktuellen Urteil zur Wegweisung eines jungen Afghanen in sein Heimatland, die Praxis des SEM bestätigt.

Stand Ende Juni sei in rund 320 Fällen der Wegweisungsvollzug angeordnet worden, schreibt das SEM am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weiter. Die meisten dieser Personen hätten Beschwerde gegen die Verfügung des SEM beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Daher seien die angeordneten Wegweisungen noch nicht rechtskräftig.
Mit ihrem Referenzurteil hat das BVGer laut dem SEM erstmals ein materielles Urteil erlassen und die Praxis des SEM gestützt. In wie vielen Fällen der übrigen hängigen Verfahren eine Rückführung möglich sein werde, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern. Dies hänge von den Entscheiden des BVGer in den jeweiligen Einzelfällen ab.
«Sobald Entscheide rechtskräftig sind – also die Anordnung des Wegweisungsvollzugs seitens BVGer bestätigt ist – können sich die Kantone an das SEM wenden und um Unterstützung bei der Organisation der Ausreise bitten», schreibt das SEM weiter. Ab diesem Zeitpunkt könnten die Vorbereitungen in Angriff genommen werden.










