Sozialpartner dürfen kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern

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Bern,

Von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen sollen kantonale Mindestlöhne übersteuern können. Der Ständerat hat als Zweitrat entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen.

Die Sozialpartner sollen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen kantonale Mindestlöhne unterbieten können. Das hat das Parlament entschieden. (Themenbild)
Die Sozialpartner sollen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen kantonale Mindestlöhne unterbieten können. Das hat das Parlament entschieden. (Themenbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Mit 27 zu 15 Stimmen und mit zwei Enthaltungen hiess der Ständerat am Dienstag die entsprechende Vorlage gut. Die Nein-Stimmen kamen von Vertreterinnen und Vertretern von SP, Grünen und Mitte-Partei.

Die Ratsminderheit lehnte die Vorlage mit dem Argument ab, dass diese nicht kompatibel sei mit der Verfassung. Sie greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein, machte sie geltend.

Die Änderung im Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verlangt, dass solche Verträge Vorrang bekommen sollen vor gesetzlichen Mindestlöhnen, obwohl diese von den Stimmberechtigten in Kantonen oder Gemeinden an der Urne gutgeheissen worden sind.

Die Mehrheit will sicherstellen, dass der Besitzstand gewahrt wird: Die Kantone Genf und Neuenburg, die bereits Mindestlöhne haben, die jenen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vorgehen, sollen ihre Regimes weiterführen können. Das soll Lohnkürzungen unter das Niveau des aktuellen Mindestlohns ausschliessen.

Pierre-Yves Maillard (SP/VD) nannte diesen Weg willkürlich, weil er lediglich Kantonen und Gemeinden offenstehe, die bereits Mindestlöhne hätten. Die von ihm angeführte Minderheit wollte mit einem Kompromissvorschlag das schwierige Dossier mehrheitsfähig machen. Denn ein Referendum sei nicht auszuschliessen.

Maillards Antrag, den Vorrang für Mindestlohnbestimmungen in allgemeinverbindlichen GAV zu befristen auf die Geltungsdauer der GAV respektive auf zwei Jahre, unterlag aber knapp mit 19 gegen 22 Stimmen, bei zwei Enthaltungen.

Neben Genf und Neuenburg haben auch Basel-Stadt, das Tessin und der Kanton Jura im Gesetz verankerte Mindestlöhne. Diese drei Kantone seien aber von der Vorlage nicht betroffen, weil dort bereits ein Vorbehalt für allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gilt, wie Erich Ettlin (Mitte/OW) im Rat sagte.

Der Bundesrat hatte die Vorlage auf Ersuchen des Parlaments erstellt, lehnte sie aber ab. Der Nationalrat hatte sie im Sommer 2025 angenommen. Er hat sich nun erneut damit zu befassen.

Kommentare

User #4208 (nicht angemeldet)

Aus den Gesamtarbeitsverträgen mit den Gewerkschaften entstehen unterschiedliche "Mindestlöhne", die nur in Branchen gelten und natürlich unter demokratisch eingeführten kantonalen Ansätzen liegen, bei denen es sich tatsächlich um Mindestlöhne handelt. Ein einheitlicher landesweiter Mindestlohn wurde leider abgelehnt.

User #2435 (nicht angemeldet)

Wie sieht es aus mit den Renten? Da schaut niemand. Ich habe fast 50 Jahre gearbeitet und das was von meiner Rente übrigbleibt, sende ich noch dem Steueramt. Null Luxus, für ein Hobby langts nicht mehr!

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