Solidaritätsbeitrag für Brandopfer von Crans-Montana gibt zu reden

Keystone-SDA
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Ayent,

Nicht nur die im Nachgang des Brandes in Crans-Montana stationär behandelten Opfer und ihre Angehörigen sollen Geld vom Staat erhalten, sondern auch Härtefälle. So will es eine Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission.

Crans-Montana
Menschen in Crans-Montana trauern um die Opfer der Brandkatastrophe. - keystone

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will den Kreis der anspruchsberechtigten Opfer erweitern, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Ob der Solidaritätsbeitrag allen stationär Behandelten oder – im Härtefall – auch einigen der dreissig ambulant im Spital behandelten Personen zugutekommen soll, war nach der Ständeratsdebatte vom vergangenen Mittwoch unklar geblieben. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprechen sich in diesem Punkt.

Keine Differenz zwischen Nationalratskommission und Ständerat gibt es bei der Klärung der Modalitäten für einen Runden Tisch und bei der Frage einer allfälligen finanziellen Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Diese Punkte sollen in einen separaten Entwurf fliessen, über den erst später entschieden werden soll.

Eine Minderheit der RK-N beantragt zudem, auch die Frage des Solidaritätsbeitrags in diesem Rahmen zu regeln – und somit nicht wie vom Ständerat beschlossen als dringliches Bundesgesetz in der laufenden Frühjahrssession. Eine weitere Minderheit der Nationalratskommission will sowohl die Ausrichtung als auch die Höhe des Solidaritätsbeitrags an das «Vorliegen einer materiellen Bedürftigkeit» der Opfer knüpfen.

Der Ständerat hatte am Mittwoch für einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person an die Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörige votiert. Allerdings will er Regressforderungen des Bundes ermöglichen und bremst bei der Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Am kommenden Montag wird das Geschäft im Nationalrat behandelt.

Bei der Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana in der Silvesternacht verloren 41 Menschen ihr Leben. 115 Personen mussten sich wegen Verletzungen im Spital behandeln lassen – 85 von ihnen stationär.

Kommentare

User #4444 (nicht angemeldet)

Die Schweiz soll die Bundeskasse weit öffnen, 50 tausend Fr. für ein Brandopfer ist nichts

User #5123 (nicht angemeldet)

Die Regressforderung muss zwingend bestehen bleiben solange die rechtliche Lage betr. z.B. versicherungstechnischen Zuständigkeiten nicht definitiv geklärt ist. Ja - mir tun die Opfer und ihre Angehörigen wirklich leid und sehe auch, dass ggf. Behandlungskosten, private Aufwände etc. finanziell auch inskünftig sehr hoch und belastend sein können. Von dem her würde ich das ganze eher als "temopräre Unterstützung" und nicht als "Solidaritätsbeitrag" deklarieren. Weshalb entgültige Solidarität - das Gros schweizerischer Steuerpflichtiger (welches die Bundesfinanzen via Steuern) aufrecht erhält, ist wohl nicht Verursacher der Katastrophe.

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