Schweizer Personen- und Familienrecht soll auch für Iraner gelten
Für in der Schweiz lebende Iraner soll künftig schweizerisches Recht im Personen- und Familienrecht gelten, so der Bundesrat.

Für in der Schweiz lebende Iranerinnen und Iraner soll künftig im Personen-, Familien- und Erbrecht grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung eines gut 90-jährigen Abkommens mit dem Iran in eine Vernehmlassung gegeben.
Wegen dieser Übereinkunft von 1934 gilt heute – wenn ausschliesslich Personen iranischer Nationalität betroffen sind – in der Schweiz bei Streitigkeiten etwa zum Kindesunterhalt oder bei Scheidungsvoraussetzungen – iranisches Recht. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht des Bundesrats hervor.
Das verkompliziert laut Bundesrat die Rechtsanwendung vor Schweizer Gerichten und führt zu Rechtsunsicherheit. Denn laut dem Bericht wird das iranische Recht in der Schweiz mitunter dennoch nicht angewendet – dann nämlich, wenn das Ergebnis das einheimische Rechtsgefühl «in unerträglicher Weise verletzt», wie es im Bericht heisst.
Bundesrat verhandelt Änderung des Schweizer-Iraner Abkommens
Auf Initiative des Bundesrats verhandelte die Schweiz mit den iranischen Behörden die Änderung des Abkommens von 1934. Die Verhandlungen verliefen problemlos und konnten Ende Dezember abgeschlossen werden. Für Schweizer Staatsangehörige im Iran hat die Änderung laut Bericht keine Auswirkungen.
Demgegenüber könnten in der Schweiz von der Änderung mehrere tausend Personen betroffen sein, steht im Bericht weiter. Das Abkommen war mehrmals Gegenstand in den eidgenössischen Räten. Diesen wird die geänderte Übereinkunft noch zur Genehmigung vorgelegt.