Schweiz soll internationalen Tribunalen Rechtshilfe leisten können
Die Schweiz soll künftig allen internationalen Strafinstitutionen Rechtshilfe leisten können. Der Bundesrat hat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt. Der Nationalrat ist einverstanden damit.

Das Wichtigste in Kürze
- Die grosse Kammer hat am Dienstag als Erstrat der Änderung von Artikel 1 des Rechtshilfegesetzes zugestimmt - mit 142 zu 51 Stimmen.
Damit werde die internationale Rechtshilfe gestärkt, sagte Min Li Marti (SP/ZH) im Namen der Kommissionsmehrheit.
Das heute geltende Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) regelt nur die Zusammenarbeit zwischen Staaten. Für die Kooperation mit den internationalen Straftribunalen für Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie dem Ständigen Internationalen Strafgerichtshof wurden separate Gesetze erlassen.
Per Verordnung kann der Bundesrat die Zusammenarbeit zwar auf weitere Tribunale ausdehnen, doch nicht alle Strafinstitutionen erfüllen die dafür nötigen Kriterien. Mangels Rechtsgrundlage musste die Schweiz zum Beispiel 2016 ein Rechtshilfeersuchen des Uno-Sondertribunals für die Aufklärung des Mordes am ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri ablehnen. Für den Syrien-Mechanismus mit Sitz in Genf dürfte das Gleiche gelten.
Mit einer neuen Rechtsgrundlage will der Bundesrat diese Lücke schliessen, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte. Die vorgeschlagene Änderung lässt neu die Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen zu, wenn das Verfahren schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts betrifft. Mit Strafinstitutionen, die andere Delikte des Strafrechts verfolgen, ist die Zusammenarbeit gestützt auf eine verbindliche oder von der Schweiz unterstützten Uno-Resolution ebenfalls möglich.
Unter gewissen Bedingungen soll der Bundesrat die internationale Rechtshilfe auf weitere Institutionen ausdehnen können. Dazu gehört etwa, dass das Gericht rechtsstaatliche Prinzipien garantiert und dass die Zusammenarbeit der Wahrung von Schweizer Interessen dient. Die Verfahrensgrundsätze des IRSG werden sinngemäss angewendet, da die Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen nicht wesentlich anders verläuft als mit Staaten.
Nur die SVP-Fraktion hielt die neue Regelung für nicht erforderlich. Sie wollte nicht auf die Vorlage eintreten und lehnte diese schliesslich auch in der Gesamtabstimmung ab. Zwar stehe die SVP für die Rechtshilfe bei völkerrechtlichen Verbrechen ein, sagte Pirmin Schwander (SZ). «Wir wollen aber keinen Automatismus.» Der Bundesrat solle eine Spezialgesetzgebung erarbeiten. Mit diesem Anliegen stand die SVP aber alleine da.
Nein sagte der Nationalrat auch zu einem von der SVP unterstützten Antrag der Mitte-Fraktion, die Rechtshilfe auf Straftaten gegen Leib und Leben einzuschränken. Taten wie Menschenhandel, Betrug oder sexuelle Gewalt an Kindern fielen damit aus der Gesetzgebung raus, mahnte Beat Flach (GLP/AG). Das könne nicht im Sinne der Schweiz sein.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat.