Schweiz: Seit 20 Jahren ist Schwangerschaftsabbruch erlaubt
Vor zwanzig Jahren wurde es in der Schweiz legal, bis zur zwölften Woche einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Karin Keller-Sutter zieht Bilanz.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz wurde vor 20 Jahren die Fristenregelung eingeführt.
- Für Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich diese bewährt.
- Nun fordern Politik und Fachleute, die Angelegenheit in einem separaten Gesetz zu regeln.
Der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ist Frauen in der Schweiz seit 20 Jahren gewährt. Zu diesem Jubiläum stellen Politikerinnen und Fachleute eine neue Forderung: Abtreibung soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Karin Keller-Sutter an Feier zur Fristenregelung
Das 20-jährige Jubiläum zur Einführung der Fristenregelung wurde in Bern in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter gefeiert. Fachpersonen aus allen Landesregionen, Parlamentarierinnen, Parlamentarier sowie zivilgesellschaftliche Organisationen nahmen an der Feier teil.
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Die Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch trat am 1. Oktober 2002 in Kraft. In einer Volksabstimmung wurde diese mit mehr als 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Sie sieht vor, dass Schwangerschaften bis zur zwölften Woche ohne ärztliches Gutachten abgebrochen werden können.
Zwar ist die Fristenlösung in der Schweiz weitgehend unbestritten. Allerdings haben SVP-Nationalrätinnen zwei Initiativen lanciert, die Einschränkungen des Rechts auf Abtreibungen vorsehen. Nach dem Abtreibungsentscheidung des obersten Gerichtes in den USA ist die Problematik in den vergangenen Monaten vermehrt im Fokus: Auch in der Schweiz sind Menschen auf die Strasse gegangen, um für die «reproduktive Selbstbestimmung» der Frauen einzutreten.
Separates Gesetz soll Schwangerschaftsabbruch regeln
Der Blick in die heutige Praxis zeige, dass es dringend Verbesserungen in der jetzigen Regelung brauche. Das schrieb die Dachorganisation Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) in einer Mitteilung.

«Die Tatsache, dass der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt ist, setzt ein völlig falsches Zeichen und trägt zur Stigmatisierung bei». So wird SGCH-Präsidentin und Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne/VD) in der Mitteilung zitiert.
Porchet verlangt daher in einer parlamentarischen Initiative: Die Fristenregelung soll aus dem Strafgesetzbuch genommen werden und über ein separates Gesetz reguliert werden. Überdies lancierte die SGCH am 12. September die Petition «Meine Gesundheit – Meine Wahl!» mit den gleichen Forderungen.