Die Schweiz gibt sich neue Regeln zu Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie-Industrie (DLT). Der Bundesrat hat den zweiten Teil eines vom Parlament 2020 beschlossenen Gesetzespakets samt Verordnungsbestimmungen per 1. August in Kraft gesetzt.
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Parachains könnten die Nutzungsmöglichkeiten der Blockchain-technologie auf den Kopf stellen. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der zweiten Tranche würden innovative DLT-Handelssysteme ermöglicht und die Rechtssicherheit im Konkursfall werde erhöht, schrieb der Bundesrat am Freitag.

Eine zentrale Neuerung ab 1. August sei die Lizenz für DLT-Handelssysteme.

Nach Angaben des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) handelt es sich um eine Finanzmarktinfrastruktur für DLT-Effekten, die nebst Finanzintermediären weitere Firmen und Personen zum Handel zulassen kann. Zudem wird im Insolvenzrecht die Rechtssicherheit erhöht mit der nun ausdrücklichen Regelung zur Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Konkursfall.

Ein erster Teil der Vorlage ist bereits seit 1. Februar in Kraft, unter anderem Änderungen des Obligationenrechts. Diese ermöglichten die Einführung von Wertrechten auf einer Blockchain.

Eine Blockchain ist eine verteilte Datenbank, bei der Listen mittels Verschlüsselung miteinander verkettet sind. Als eine der ersten Anwendungen von Blockchain gilt die Kryptowährung Bitcoin.

Die Vorlage verbessert nach Angaben des SIF die Voraussetzungen für Blockchain- und DLT-Unternehmen in der Schweiz. Der Bundesrat möchte die moderne Technologie langfristig fördern, damit die Schweiz ein innovativer und nachhaltiger Standort für Fintechunternehmen bleibt.

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