Schweiz bestellt nur 30 F-35 und setzt auf europäische Raketenabwehr
Weil das Geld nicht reicht, bestellt die Schweiz wohl sechs F-35 weniger. Weil die USA nicht liefert, wird nun ein europäisches Raketenabwehr-System geprüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen Mehrkosten: Der Bundesrat will nur 30 statt 36 Kampfjets des Typs F-35 kaufen.
- Wegen Patriot-Lieferverzögerung: Zusätzlich wird eine europäische Raketenabwehr geprüft.
- Armeefinanzen: Es bleibt bei den 0,8 Prozent Mehrwertsteuer-Erhöhung.
Weil die USA Mehrkosten geltend machen, verzichtet der Bundesrat auf einen Teil der Kampfjet-Bestellung. Statt 36 Stück der F-35A sollen voraussichtlich nur noch deren 30 beschafft werden. Die genaue Anzahl will der Bundesrat im Sommer 2027 der US-Regierung mitteilen: Je nachdem, für wie viele Kampfjets dannzumal das Geld effektiv reicht.
Der Bundesrat will so dem Volkswillen gerecht werden: Denn in der Abstimmung vom Herbst 2020 hatte das Stimmvolk einen Betrag von sechs Milliarden Franken zugestimmt. Um diesen Betrag des Planungsbeschlusses voll ausschöpfen zu können, beantragt der Bundesrat beim Parlament einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken.

So kommt man auf einen Höchstbetrag von 6,429 Milliarden Franken. Dies entspreche den 6 Milliarden Franken aus dem Beschluss von 2018 auf Basis des Landesindex der Konsumentenpreise.
Verteidigungsminister Martin Pfister betont einmal mehr, was er bereits Ende letzten Jahres kommunizierte: Für eine umfassende Luftverteidigung bräuchte es nicht 36, sondern 55 bis 70 moderne Kampfflugzeuge.
Neuorientierung auch bei Patriot-Abwehrsystem
Mit Lieferschwierigkeiten konfrontiert sieht sich das VBS bei einer weiteren US-Bestellung, dem Patriot-Abwehrsystem. Dieses soll den Schweizer Luftraum vor Raketenangriffen schützen.
Die USA hatten im Juli 2025 mitgeteilt, dass die Auslieferung aller fünf bestellten Systeme neu priorisiert werde, zugunsten der Ukraine. Nun werde klar: Die Verzögerung betrage vier bis fünf Jahre und führe zu signifikanten Mehrkosten, so Bundesrat Martin Pfister.

Ob und in welchem Ausmass sich der Nahost-Konflikt auf die Lieferverzögerung auswirke, lasse sich derzeit nicht abschätzen, so Pfister. Dennoch halte der Bundesrat im Grundsatz am Patriot-System fest.
Um den Schutz des Luftraums in der Zwischenzeit dennoch gewährleisten zu können, prüft der Bundesrat die Beschaffung eines zusätzlichen Systems. Dieses soll bevorzugt in Europa produziert werden. Das heisst, es müsste sich um ein europäisches System handeln oder zumindest eines, das in Europa hergestellt wird. So soll die Abhängigkeit von den USA reduziert werden.
Die Finanzierung dieser zusätzlichen Beschaffung soll im Rahmen des ordentlichen Armeebudgets erfolgen. Das VBS soll dem Bundesrat bis Sommer 2027 die Ergebnisse der Prüfung vorlegen.
Armeefinanzierung: Pfister konkretisiert Mehrwertsteuer-Erhöhung
Letzte Woche hatte es der Bundesrat beschlossen und ein erfreuter Verteidigungsminister Martin Pfister durfte es verkünden: Der immens gestiegene Finanzierungsbedarf der Armee soll über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden.

Trotz massiver Kritik macht Pfister nun bereits Nägel mit Köpfen und präsentiert die ausgearbeitete Vernehmlassungsvorlage. Demnach soll ab 2028 die Mehrwertsteuer während zehn Jahren um 0,8 Prozent erhöht werden. Dies soll den Mehrbedarf von 31 Milliarden Franken decken.
Das Geld soll in einen Rüstungsfonds fliessen, der zusätzlich auch einen Teil des ordentlichen Armeebudgets erhält. Aus diesem würden dann sämtliche Rüstungsbeschaffungen finanziert.
Das Geld soll wie folgt verwendet werden: Je neun Milliarden für den «Fähigkeitsausbau» (Drohnenabwehr, Cyberabwehr, Immobilien, Munition) und die Preissteigerungen im Rüstungsbereich. Zehn Milliarden, um den Anstieg der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP vollständig zu finanzieren. Die zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben sollen drei Milliarden erhalten.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Mai 2026. Eine Volksabstimmung über die notwendige Verfassungsänderung soll im Sommer 2027 stattfinden. So könne die Erhöhung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 2028 in Kraft treten.








