Der Bundesrat kann den Export von Überwachungssoftware und -geräten weiter verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden.
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In ihrer bereits dritten Sitzung zum Thema hat die zuständige Nationalratskommission dem vom Bundesrat übernommenen Sozialpartner-Kompromiss eine Absage erteilt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat kann den Export von Überwachungssoftware und -geräten weiterhin verbieten.
  • Konkret geht es um eine Änderung des Güterkontrollgesetzes.

Der Bundesrat kann den Export von Überwachungssoftware und -geräten weiterhin verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Die gesetzliche Grundlage dafür hat er am Mittwoch auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt.

Die neue gesetzliche Grundlage ermöglicht es dem Bundesrat, die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung zu erlassen. Das Parlament hatte in der Sommersession 2020 einstimmig grünes Licht dafür gegeben.

Die neue Verordnung löst die Verordnung vom Mai 2015 ab, die sich auf die Bundesverfassung stützt. Das Gesetz und die neue Verordnung treten per 1. Januar 2021 in Kraft.

Eine Überwachungssoftware läuft auf einem Laptop.
Eine Überwachungssoftware läuft auf einem Laptop. - Keystone

Vom Bund abgelehnt wurden in der jüngeren Vergangenheit mehrere Gesuche für International-Mobile-Subscriber-Identity-Catcher (Imsi-Catcher) sowie Geräte und Software für das Dekodieren und Analysieren von Funksignalen. Diese Gesuche hatten einen Wert von zusammen 1,6 Millionen Franken.

Imsi-Catcher simulieren eine Basisstation, sodass die Kommunikation aller Mobilfunktelefone im Empfangsbereich auch über den Catcher laufen. So können Telefone geortet, Gespräche mitgehört und der Datenaustausch gelesen werden. Imsi-Catcher können zur Bekämpfung von Terrorismus oder Repression genutzt werden.

Welche Güter unter das Exportverbot fallen, handeln die heute 41 Partnerstaaten der Vereinbarung von Wassenaar aus. Diese sind allerdings frei in ihrem Entscheid, ob der Export im Einzelfall bewilligt wird oder nicht.

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