Schweizerinnen und Schweizer, die ausländische Familienangehörige aus Drittstaaten nachziehen wollen, sollen dies ebenso tun können wie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz leben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf geht in die Vernehmlassung.
Rednerpult Mikrofon
Ein Mikrofon an einem Rednerpult. - Pixabay

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) verabschiedete die Vernehmlassungsvorlage mit 17 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Bis am 9. Dezember 2022 werden von verschiedenen Akteuren Stellungnahmen eingeholt.

Der Nationalrat hatte einer Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Sommer 2021 zugestimmt. Die zuständige Ständeratskommission gab danach grünes Licht für eine Gesetzesvorlage. Angestossen wurde eine solche mit einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Angelo Barrile (SP/ZH).

Die Gesetzgebung soll so angepasst werden, dass Schweizerinnen und Schweizer und Bürgerinnen und Bürger anderer Länder gleich behandelt werden. Das heisst, dass ausländische Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern für ihren Nachzug in die Schweiz nicht weiter über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU- oder Efta-Mitgliedstaates verfügen müssen. Die Forderung stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichts von 2009.

Heute kann beispielsweise eine in der Schweiz wohnende EU-Bürgerin, die einen Bürger eines Drittstaates geheiratet hat, ihre Schwiegereltern in die Schweiz holen. Eine Schweizerin oder ein Schweizer hat dieses Recht nicht. Diese Diskriminierung soll nun beendet werden.

Voraussetzung für einen Familiennachzug ist gemäss Gesetzesentwurf, dass den nachgezogenen Personen Unterhalt gewährt wird. Im Einklang mit dem Freizügigkeitsabkommen muss zudem eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden sein.

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