Referendumsfrist für Vorlagen aus Herbstsession bis 20. Januar 2022

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    Bern,

    Für die Vorlagen, die in der Herbstsession verabschiedet wurden, können bis am 20. Januar Referenden eingereicht werden.

    Wahlen Abstimmungen
    Eine Wählerin hält einen Stimmzettel in den Händen. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ab sofort können Unterschriften gegen Vorlagen der Herbstsession gesammelt werden.
    • Für ein Referendum sind mindestens 50'000 Unterschriften nötig.

    Die Gegnerinnen und Gegner von Vorlagen, die in der Herbstsession verabschiedet wurden, haben bis am 20. Januar 2022 Zeit, die benötigten 50'000 Unterschriften für ein Referendum zu sammeln. Die Frist ist am Dienstag im Bundesblatt publiziert worden.

    Gegen die Änderung des Kulturförderungsgesetzes und die damit verbundene Investitionspflicht für Streaming-Anbieter wurde von den Jungparteien von FDP, SVP, GLP und Mitte das Referendum angekündigt.

    Nun können offiziell Unterschriften gegen die «Lex Netflix» gesammelt werden. Verstreicht die Referendumsfrist ungenutzt, entscheidet der Bundesrat, wann die neuen Bestimmungen in Kraft treten.

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