Das Parlament berät über Massnahmen, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Dafür arbeiten die Räte an einem Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative.
Initiativen Die Mitte
Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt mit den Unterschriftenschachteln der Kostenbremse-Initiative. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament will die Kosten im Gesundheitswesen mit verschiedenen Massnahmen bremsen.
  • National- und Ständerat beraten über den Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative.
  • Aktuell müssen noch wenige Details geklärt werden, der Kern der Vorlage steht bereits.
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Das Parlament will die Kosten im Gesundheitswesen mit verschiedenen Massnahmen bremsen. Uneinig sind sich die Räte nur noch in wenigen Details des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei.

Der Nationalrat hat bei der zweiten Beratung der Vorlage am Mittwoch an kleineren Differenzen zum Ständerat festgehalten. Umstritten bleibt etwa, welche Behörden genau welche Kompetenzen bei der Anpassung veralteter Tarife haben sollen. Dies gilt sowohl im ambulanten Bereich, als auch bei den Spitälern.

Der Nationalrat hielt einstimmig daran fest, dem Bundesrat zusätzliche subsidiäre Kompetenzen im stationären Bereich zu ermöglichen. Der Ständerat will diesen Passus streichen. Dagegen folgte die grosse Kammer dem Ständerat und lehnte es ab, Eingriffe vom Bundesrat in den Tarif «Tarmed» zu fordern. Die Entscheidung war knapp, mit 99 zu 90 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Keine Vertragsfreiheit bei Laboratorien

Vom Tisch ist die Einführung einer Vertragsfreiheit bei den Laboratorien. Der Nationalrat kippte diesen Artikel mit 107 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen aus dem Gesetz. Damit folgte er dem Ständerat.

Gemäss Nationalrat sollen Laboranalysen nur vergütet werden, wenn die Krankenkasse des Patienten einen Vertrag mit dem privaten Laboratorium abgeschlossen hat. Dies hatte die grosse Kammer in der ersten Beratungsrunde beschlossen. Allerdings würde das zu einem sehr hohen zusätzlichen administrativen Aufwand und zu Mehrkosten führen. Zu diesem Schluss kam ein Bericht, welcher in der Zwischenzeit publiziert wurde.

Kostenbremse-Initiative
Ein Stop-Plakat und die Boxen mit den Unterschriften fotografiert während der Einreichung der Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen», am Dienstag, 10. März 2020 vor dem Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - keystone

Schliesslich hielt der Nationalrat daran fest, dass unabhängige Dritte die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Leistung evaluieren sollen. Er will verankern, dass Leistungen nicht mehr vergütet werden, wenn die Evaluationen aufzeigen, dass diese Kriterien nicht mehr erfüllt sind. Damit folgt er dem Ständerat.

Kern der Vorlage steht

Bereits früher einigen konnten sich die Räte auf die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen. Dies gilt als Kern des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative. Vorgaben, was passieren soll, wenn Ziele nicht erreicht werden, enthält die Vorlage nicht.

Sind Sie für die Kostenbremse-Initiative?

Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone müssen eingreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Dies verlangt die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen». Der Fall wäre dies, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.

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