Räte können über Wiederaufbau-Abkommen mit der Ukraine entscheiden
Über das Abkommen mit der Ukraine zum Wiederaufbau in dem kriegsversehrten Land kann das Parlament entscheiden. Die Vereinbarung sieht nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Beschaffungen und Dienstleistungen für Wiederaufbauprojekte und ein verstärktes Engagement von Privaten vor.

Am Freitag verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft ans Parlament. Unterzeichnet worden war das Abkommen am 10. Juli 2025 in Rom. Beim Wiederaufbau ist laut Bundesrat gerade im Energie- und Infrastrukturbereich ein verstärktes Engagement von Privaten nötig. Rechtliche Grundlage dafür sei das bis Ende 2036 geltende Abkommen.
Der Bundesrat zieht es vor, die Zusammenarbeit auf diesem Weg zu regeln und nicht über ein Gesetz. Etwa sei die Schweiz darauf angewiesen, dass sich die Ukraine verbindlich zur Einhaltung bestimmter Regeln verpflichte, schreibt er im Botschaftsentwurf. Das sei durch ein schweizerisches Gesetz nicht möglich.
Aus dem Parlament kommen Forderungen nach einer Gesetzesgrundlage. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats macht in ihrer Motion unter anderem geltend, dass das Parlament ein Gesetz mitgestalten könnte. Im Nationalrat ist der Entscheid hängig; eine zuständige Kommission empfiehlt mit knappem Mehr ebenfalls ein Ja.
Vorgesehen sind nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Gütern und Dienstleistungen für Projekte: Die Ukraine kann festlegen, welche Güter und Dienstleistungen die Schweiz bei Schweizer Unternehmen nach Schweizer Beschaffungsrecht beschafft. Ausländische Anbieter sollen dabei ausgeschlossen sein.
«Mit dem Abkommen werden Expertise und Innovationen aus der Schweiz stärker genutzt und private Investitionen mobilisiert», schrieb der Bundesrat. Die Schweiz leiste damit einen Beitrag für die Instandsetzung der Infrastruktur und der Wirtschaft in der Ukraine.
Die Einbindung der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau sei einer der Schwerpunkte im Länderprogramm Ukraine für die Jahre 2025 bis 2028. In der Vernehmlassung sei das geplante Abkommen von einer Mehrheit der Kantone und Wirtschaftsverbände begrüsst worden.
Entwicklungsorganisationen hingegen befürchteten nach Angaben des Bundesrates eine Rückkehr zur sogenannten gebundenen Hilfe in der internationalen Zusammenarbeit. Weil das Abkommen dem fakultativen Referendum untersteht, ist auch ein Entscheid an der Urne möglich.






