Pflanzenschutzmittel aus Nachbarländern werden leichter zugelassen
Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien eine Zulassung haben, können künftig in der Schweiz schneller zugelassen werden. Nach dem Nationalrat hat sich am Donnerstag auch der Ständerat für eine Gesetzesänderung ausgesprochen.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 31 zu 12 Stimmen. Gegen die Vorlage stimmten in der Gesamtabstimmung SP, Grüne und GLP. Eine Nein-Stimme gab es aus den Reihen der Mitte. Wegen einer verbliebenen Differenz muss sich nun noch einmal der Nationalrat mit der Sache befassen.
Erarbeitet hatte die Vorlage die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N). Den Anstoss dazu gab eine parlamentarische Initiative von Mitte-Präsident und Nationalrat Philipp Matthias Bregy (VS).
Die Schweizer Behörden sollen gemäss dem Gesetzestext in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich sowie den Niederlanden und Belgien zugelassene Pflanzenschutzmittel nur noch in Bereichen umfassend prüfen, für die es in der Schweiz besondere Schutzbestimmungen gibt. Dies ist beispielsweise beim Gewässerschutz der Fall.






