Das Parlament will keinen fixen Koordinationsabzug bei Pensionskassenbeiträgen mehr. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein.
Das Parlament diskutiert derzeit über die umstrittene Pensionskassenreform. (Themenbild)
Das Parlament diskutiert derzeit über die umstrittene Pensionskassenreform. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament will die Zahl der Pensionskassen-Versicherten erhöhen.
  • Gering verdienende Teilzeitarbeitende sollen somit bessergestellt werden.

Die Räte sind sich näher gekommen in der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein. Der Nationalrat ist am Dienstag bei einer der Kernfragen der Reform der zweiten Säule konzeptionell dem Ständerat gefolgt.

Gering verdienende Teilzeitarbeitende sollen bessergestellt werden

In der ersten Beratung war er noch dem Bundesrat gefolgt und wollte den Koordinationsabzug im Vergleich zu heute halbieren. Dieser wäre fix bei 12'443 Franken zu liegen gekommen.

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Rentnerinnen bei einem Spaziergang. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die neue Lösung soll nach Ansicht der Mehrheit die geringer verdienenden Teilzeitarbeitenden – das sind oft Frauen – besserstellen. Der Ständerat will einen proportionalen Abzug von 15 Prozent, der Nationalrat von 20 Prozent.

Die Ratslinke machte sogleich klar, dass dieser Entscheid an ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung zur vorliegenden Reform nichts ändern werde. «Die Renten bleiben für Leute mit tiefen Einkommen weiterhin zu tief», sagte Manuela Weichelt (Grüne/ZG).

Der Nationalrat wird nun über weitere Differenzen bei der BVG-Reform diskutieren.

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