Die Wettbewerbskommission (Weko) soll sich nicht auf die Abklärung belastender Umstände fokussieren, sondern auch die entlastenden Umstände von sich aus eruieren. Die verfassungsmässige Unschuldsvermutung soll nach Ansicht des Parlaments im Kartellgesetz präzisiert werden.
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Das Logo der Wettbewerbskommission WEKO (Archivbild). - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das fordert nach dem Ständerat auch der Nationalrat.

Er hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss von Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) mit 99 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen und folgte damit der knappen Empfehlung seiner vorberatenden Kommission. Der Bundesrat muss sich damit gegen seinen Willen an die Arbeit machen.

Gemäss Untersuchungsgrundsatz hat die Wettbewerbsbehörde die hoheitliche Aufgabe, sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen zu untersuchen und sie gegeneinander abzuwägen. Zunehmend würden Unternehmen aber pauschal verurteilt, anstatt dass die Wettbewerbsbehörde nachweise, dass sie tatsächlich der Volkswirtschaft geschadet hätten, so der Motionär.

Zur Illustration hatte Wicki das Beispiel der Skifirma Stöckli wegen vertikaler Preisabsprachen mit ihren Skihändlern herangezogen. Dieses zeige beispielhaft, dass die Weko entlastendes Material heute zu wenig recherchiere und gewichte.

Für die Kommissionsminderheit und den Bundesrat ist die Motion dagegen überflüssig. Kathrin Bertschy (GLP/BE) sprach im Namen der Minderheit von einer «Einzelfallunzufriedenheit». Sie habe in keiner Branche Belege gefunden, die die gerügte Praxis belegen würden. Es sei falsch, alleine aufgrund von «Behauptungen» zu legiferieren.

Die vom Motionär kritisierten Lücken im Kartellgesetz seien nicht gegeben, erklärte auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat. Der Untersuchungsgrundsatz sei im geltenden Recht verankert. Die Beweislast liege «ausnahmslos und unbestritten» bei den Wettbewerbsbehörden. «Sie rennen hier offene Türen ein.» Mit einer Überweisung des Vorstosses betreibe man reine Symbolpolitik.

Sollte ein Entscheid der Weko im Einzelfall tatsächlich die Regeln verletzen, würden die Gerichte die Weko korrigieren, sagte Parmelin bereits im Ständerat. Insgesamt erfülle bereits das geltende Kartellrecht die von der Motion verlangten Anforderungen an die Unschuldsvermutung. Eine Gesetzesrevision sei nicht notwendig.

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