Parlament will Pflichten von Hosting- und Cloudanbietern regeln
Das Parlament will Hosting- und Cloudanbieter stärker in die Pflicht nehmen, um gegen Cyberbedrohungen vorzugehen.

Es verlangt vom Bundesrat die Erarbeitung entsprechender gesetzlicher Grundlagen. Der Ständerat hiess am Dienstag mit 26 zu 14 Stimmen ohne Enthaltungen eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) gut. Der Nationalrat hatte den Vorstoss schon in der Sommersession ohne Gegenstimme gutgeheissen.
Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Er muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen. Hosting- und Cloudanbieter würden auch für Cyberangriffe genutzt, begründete die SIK-N ihre Forderung.
Das Bundesamt für Cybersicherheit beobachtet vermehrt Cyberangriffe gegen Ziele in der Schweiz, für welche IT-Infrastruktur in der Schweiz missbraucht werde.
Widerstand gegen neue Regelungen
Nach Ansicht der Nationalratskommission besteht heute eine Ungleichbehandlung, weil zwar Internetanbieter dem Fernmeldegesetz unterstehen, Hosting- und Cloudanbieter jedoch nicht.
Auch die Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission erkannte Handlungsbedarf, auch wenn die meisten der betroffenen Unternehmen den Verhaltenskodex der Branche einhielten. Eine Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S) beantragte ohne Erfolg die Ablehnung der Motion.
Es sei noch nicht belegt, dass es eine gesetzliche Regelung brauche, wandte sie ein. Auch die Verbände der Branche lehnten eine solche ab. Zunächst brauche es eine fundierte Analyse. Hans Wicki (FDP/NW) warnte vor Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Anbieter.










