Eidgenössische Räte stärken Familienstiftungen: Mehr Kompetenzen für die Vermögens- und Nachlassplanung.
Nachlassverwaltung
Für die eidgenössischen Räte braucht es eine Modernisierung der Bestimmungen zur Nachlassverwaltung. (Archivbild) - sda - Keystone/GAETAN BALLY

Die eidgenössischen Räte wollen den Familienstiftungen in der Schweiz mehr Kompetenzen geben. Diese sollen künftig auch der Nachlass- und Vermögensplanung dienen können. Mit 116 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Nationalrat am Dienstag einer entsprechenden Motion des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart zugestimmt.

Sie geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat, da auch der Ständerat bereits Ja zum Vorstoss gesagt hat. Burkart argumentierte, heute dürften Familienstiftungen gemäss Zivilgesetzbuch nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, etwa zur Deckung von Bildungskosten von Familienmitgliedern. Viele Schweizer Familien wichen deshalb auf ausländische Stiftungen aus, wenn sie einen Nachlass «dosiert» an Nachkommen weitergeben wollten.

Burkart verwies auf angelsächsische «Trusts» oder liechtensteinische Stiftungen. Es gelte, das «aus der Zeit gefallene» Schweizer Verbot von Unterhaltsstiftungen aufzuheben.

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