Die zuständige Nationalratskommission verlangt die Modernisierung der Familienstiftungen.
Nationalrat
Die Nachlass- und Vermögensplanung in der Schweiz soll nach Ansicht der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) vereinfacht werden. (Symbolbild) - Keystone

Die Nachlass- und Vermögensplanung in der Schweiz soll nach Ansicht der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) vereinfacht werden. Allerdings nicht durch die Einführung des angelsächsischen Finanzvehikels Trust in die Schweizer Rechtsordnung, sondern durch eine Modernisierung der Regelungen für Familienstiftungen.

Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, eine entsprechende Motion von FDP-Ständerat Thierry Burkart (AG) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Familienstiftungen seien bereits im Schweizer Recht verankert. Entsprechend sei auch eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Stiftungen vorhanden, begründete die Kommission ihren Entscheid.

Genau dieser Punkt war ein Stolperstein der Vorlage zur Einführung des Trusts in die Schweizer Rechtsordnung. Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf zur Einführung des Trusts hatten gezeigt, dass die steuerlichen Aspekte der Vorlage umstritten sind und ein Kompromiss nur schwer realisierbar wäre.

Bundesrat stoppt Projekt

Der Bundesrat entschied daher, das Projekt nicht weiterzuverfolgen und beantragte, es abzuschreiben. Diesem Vorschlag folgte die Kommission am Freitag.

Eine Minderheit lehnte aber die Motion von Burkart ab. Sie zeigte sich skeptisch gegenüber einem Instrument, das «Fragen betreffend Transparenz und Aufsicht aufwirft». Es käme ausserdem vor allem vermögenden Personen zugute.

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