Die beiden Räte sind sich weitgehend einig: Wer amtliche Dokumente bei der Bundesverwaltung einsehen will, soll künftig nicht mehr zur Kasse gebeten werden.
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Der Grosse Rat in Bern. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf amtliche Dokumente zuzugreifen, soll künftig nichts mehr kosten.
  • Ausnahmen soll es bei besonders aufwändigen Gesuchen geben.
  • In welchem Mass hier Gebühren erhoben werden dürfen, ist noch umstritten.

Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen künftig grundsätzlich kostenlos eingesehen werden dürfen. So weit sind sich die Räte einig. Sie wollen aber besonders für aufwändige Gesuche Gebühren doch zulassen. Umstritten ist, wie viel in solchen Fällen höchstens verrechnet werden darf.

Der Ständerat befasste sich am Montag zum zweiten Mal mit einer Vorlage aus dem Nationalrat und nahm sie mit 38 zu 2 Stimmen und ohne Enthaltung an.

Demnach darf das Einsehen von amtlichen Dokumenten – zum Beispiel für recherchierende Journalistinnen und Journalisten – künftig grundsätzlich nichts mehr kosten.

Obergrenze von Gebühren bei aufwändigen Gesuchen umstritten

Ausnahmen soll es aber geben: Erfordert die Bearbeitung eines Gesuchs um Zugang zu Dokumenten eine «besonders aufwändige Bearbeitung» durch eine Behörde, soll eine Gebühr verrechnet werden können. Der Ständerat will dabei keine Obergrenze setzen, wie er entschied.

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Edith Graf-Litscher von der SP. - Keystone

Er folgte damit der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). In 97 Prozent der Fälle werde schon heute keine Gebühr erhoben, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL). Eine Obergrenze für die Gebühr in wenigen Ausnahmen wünsche die SPK-S nicht. Auch der Bundesrat will es so halten.

Der Nationalrat dagegen, dessen Staatspolitische Kommission (SPK-N) die Vorlage ausgearbeitet hatte, will als obere Limite für die Gebühr 2000 Franken setzen. Er ist nun wieder am Zug.

Öffentlichkeitsgesetz im Juli 2006 in Kraft getreten

Die Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes angestossen hatte Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) mit einer parlamentarischen Initiative. Der Ständerat hatte die Vorlage in einer früheren Beratung noch abgelehnt.

Das Öffentlichkeitsgesetz ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Verwaltung für alle. Seither gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich sein soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war.

Das Recht auf Einsichtnahme steht allen zu, ohne dass sie ein besonderes Interesse nachweisen müssen. Gerade im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wurden von Privatpersonen und auch von Medienschaffenden Einsicht in zahlreiche Dokumente verlangt, unter anderem beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

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