Der Zugang zu amtlichen Dokumenten wird wohl nicht neu geregelt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) will weiterhin nicht, dass der Zugang zu solchen Dokumenten grundsätzlich kostenlos sein soll.
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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
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Folgt die kleine Kammer ihrer vorberatenden Kommission, ist die entsprechende Gesetzesvorlage erledigt. Zwar hatte der Nationalrat der Praxisänderung zwei Mal zugestimmt, der Ständerat war aber bereits einmal nicht darauf eingetreten.

Die jüngsten Debatten im Nationalrat hätten keine neuen, überzeugenden Anhaltspunkte für eine Änderung des geltenden Rechts gebracht, lautet der Tenor in der SPK-S. Aus Sicht der Minderheit hingegen wird mit der Vorlage sichergestellt, dass nicht aufgrund der Gebührenerhebung auf legitime journalistische Recherchen verzichtet wird.

Das Öffentlichkeitsgesetz ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Verwaltung für alle - auch für Medienvertreter. Seither gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich sein soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war.

Das Einsichtsrecht steht allen zu, ohne dass sie ein besonderes Interesse nachweisen müssen. Auch in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde sowohl von Privaten als auch von Medienschaffenden gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Herausgabe zahlreicher Dokumente verlangt, unter anderem des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

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