Bei der Besteuerung von hohen Glücksspielgewinnen soll es Änderungen geben. Dafür spricht sich das Parlament aus.
Glücksspiel
Künftig soll es nicht mehr möglich sein, durch Änderung des Steuerdomizils die Besteuerung des Lotterie- oder Glücksspielgewinns zu optimieren. Dieser Meinung ist das Parlament. (Archivbild) - keystone

Glücksspielgewinne von einer Million Franken oder mehr sollen künftig in jedem Fall dort versteuert werden müssen, wo die Gewinnerin oder der Gewinner zum Zeitpunkt des Gewinns wohnte. Dafür hat sich das Parlament ausgesprochen.

Mit 96 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen überwies der Nationalrat am Mittwoch als Zweitrat eine Motion von alt Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) an den Bundesrat. SP, Mitte, Grüne und GLP stimmten mehrheitlich zu und obsiegten über eine Minderheit von SVP und FDP.

Die Mehrheit argumentierte, im Steuerharmonisierungsgesetz gebe es eine Lücke. Wer heute beispielsweise am 2. Januar eines Jahres im Lotto einen hohen Gewinn mache und am 30. Dezember desselben Jahres in einen anderen Kanton umziehe, versteuere diesen Gewinn im neuen Wohnsitzkanton.

In besonders spektakulären Fällen entgingen so Gemeinden und Kantonen Millionenbeträge, obwohl sie Lotto-Gewinnerinnen und -Gewinnern an 364 Tagen des fraglichen Jahrs Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote bereitgestellt hätten.

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