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    Parlament verlangt strengere Regeln im Kampf gegen häusliche Gewalt

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Häusliche Gewalt soll in der Schweiz besser bekämpft werden. Der Nationalrat hat einer Motion zugestimmt, die Massnahmen in diesem Bereich fordern.

    Das Parlament verlangt einheitliche Regeln für den Schutz vor häuslicher Gewalt sowie für die Strafverfolgung. (Symbolbild)
    Das Parlament verlangt einheitliche Regeln für den Schutz vor häuslicher Gewalt sowie für die Strafverfolgung. (Symbolbild) - KEYSTONE/LUIS BERG

    Verlangt werden unter anderem einheitliche Regeln für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung.

    Die Walliser Mitte-Ständerätin Marianne Maret fordert mit einer der Motionen ein Rahmengesetz zur Verhinderung und zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Diesen Vorstoss nahm der Nationalrat am Dienstag mit 134 zu 61 Stimmen an.

    Zu fragmentierter Schutz

    Häusliche Gewalt sei eine schwere Verletzung der Menschenrechte – insbesondere, wenn Frauen und Kinder betroffen seien, schrieb Maret zur Begründung der Motion. In der Schweiz seien die Schutzmechanismen jedoch unzureichend und zu fragmentiert.

    Dabei geht es beispielsweise um verbindliche Normen für Polizei, Justiz und Sozialdienste sowie um die Harmonisierung von präventiven Massnahmen wie Kontakt- und Rayonverboten. Marets Motion fordert zudem einen einfachen und garantierten Zugang zu Frauenhäusern, Notunterkünften und spezialisierten Beratungsstellen.

    Schliesslich müsse wiederholte häusliche Gewalt ebenso wie Femizid im Gesetz definiert werden, schrieb Maret. Der Nationalrat präzisierte im Motionstext, dass sich das Rahmengesetz auf häusliche sowie sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt beziehen müsse. Dazu muss sich der Ständerat noch äussern.

    Manfred Bühler (SVP/BE) hielt das Rahmengesetz nicht für nötig. Die nötigen Instrumente für den Schutz vor Gewalt genügten.

    Der Bundesrat ist mit dem Auftrag einverstanden. Justizminister Beat Jans wies aber darauf hin, dass die Umsetzung – insbesondere der Aufbau eines Tätermonitorings – eine Verfassungsänderung erfordere. Auch die Prävention sei grösstenteils Aufgabe der Kantone.

    Ein Integrationskriterium

    Der Nationalrat will zudem, dass die Ablehnung häuslicher Gewalt sowie der Schutz von Frauen und Kindern als verbindliche Integrationskriterien gelten, und zwar ab dem ersten Tag in der Schweiz. Die entsprechende Motion von Mitte-Ständerätin Heidi Z'graggen (UR) überwies er mit 166 zu 24 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

    Konkret sollen verschiedene Gesetze und Erlasse so angepasst werden, dass beispielsweise obligatorische Schulungen gegen häusliche Gewalt und deren Konsequenzen durchgeführt werden. Zudem soll das Thema zu den Integrationsprogrammen von Bund, Kantonen und Gemeinden gehören.

    Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE) kritisierte, dass die Motion häusliche Gewalt in direkten Zusammenhang mit Einwanderung stelle. Gewalt und Opfer von Gewalt gebe es aber in allen Gesellschaftsschichten.

    Bundesrat Jans erklärte sich mit dem Auftrag einverstanden. Diese Massnahme lasse sich in die nationale Strategie gegen häusliche Gewalt einfügen. Diese soll Anfang 2027 verabschiedet werden.

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