Geht es nach dem Parlament, sollen Kinder mit Behinderungen auch bei Übernachtungen in einem Heim Anspruch auf die volle Hilflosenentschädigung der IV haben.
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung soll geändert werden. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vorstoss betrifft Eltern, die ihre Kinder grundsätzlich zuhause betreuen.
  • Dabei geht es um Heimübernachtungen, die als Entlastungsangebot dienen.
  • Sie sollen die volle Hilflosenentschädigung der IV haben.

Kinder mit Behinderungen sollen nach dem Willen des Parlaments auch bei Übernachtungen in einem Heim Anspruch auf die volle Hilflosenentschädigung der IV haben. Voraussetzung ist, dass ihre Eltern die Kosten für den Heimaufenthalt selber tragen.

Als Zweitrat hat am Dienstag der Ständerat eine entsprechende Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) angenommen. Oppositionslos folgte die kleine Kammer dem einstimmigen Antrag ihrer eigenen Sozial- und Gesundheitskommission.

Der Vorstoss betrifft Eltern, die ihre Kinder grundsätzlich zuhause betreuen, jedoch Heimübernachtungen als Entlastungsangebot nutzen. Die derzeitige Praxis der Verwaltung sehe in solchen Fällen eine Kürzung der Hilflosenentschädigung auf ein Viertel vor, kritisierte die SGK-N in der Begründung des Vorstosses.

Eltern, welche die anspruchsvolle Aufgabe der Betreuung übernähmen, würden nach gegenwärtiger Rechtslage bestraft, fand auch die vorberatende Kommission des Ständerats. Dies sei eine ungerechte Behandlung, die möglichst rasch behoben werden solle.

Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. Er muss sich nun an deren Umsetzung machen.

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