Parlament verbessert Vorsorge bei über 65-jährigen Arbeitstätigen
Die eidgenössischen Räte fordern vom Bundesrat Verbesserungen bei der Vorsorge von über 65-jährigen Erwerbstätigen. So soll künftig gelten, dass die Weiterversicherung über das 65. Altersjahr hinaus bestehen bleibt, sofern die versicherte Person nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

Zudem sollen Versicherte künftig auch nach Erreichen des Referenzalters bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ihre Austrittsleistung beanspruchen können. Das geht aus der Motion von Andri Silberschmidt (FDP/ZH) hervor, welche der Ständerat am Dienstag an den Bundesrat überwies. Der Nationalrat hatte ihr schon im März zugestimmt.
Selbst nach Eintritt eines Vorsorgefalls sollen laut diesem Vorstoss über 65-Jährige ihre berufliche Vorsorge prinzipiell weiterführen können.
Der Bundesrat beantragte Annahme des Vorstosses und schrieb dem Parlament, er strebe eine Umsetzung der Motion im Rahmen der Reform AHV2030 an. Er unterstütze, dass Personen ihre Vorsorge weiter aufbauen könnten, wenn sie nach dem Erreichen des Referenzalters weiterarbeiten wollten.
Silberschmidt hatte geschrieben, wenn mit der Reform das freiwillige Arbeiten über das Referenzalter hinaus gefördert werden solle, müsse auch die berufliche Vorsorge angepasst werden. Heute sei zwar eine Weiterversicherung bis maximal zum 70. Altersjahr möglich, doch sehe das Gesetz dafür eine ausdrückliche Meldung der versicherten Person vor.
Nun soll dieser Grundsatz also umgekehrt werden. Das «Referenzalter» ist ein neu eingeführter Begriff für ordentliches Rentenalter. Das Wort bezeichnet das Alter, ab dem eine versicherte Person ihre Altersrente ohne Kürzung beziehen kann.










