Parlament

Parlament verankert den Börsenschutz im ordentlichen Recht

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Die EU anerkennt die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig. Die Massnahme wird zum Schutz der Schweizer Börse ins ordentliche Recht überführt.

Schweizer Börse six
Schweizer Börse in Zürich. R&S kam letzten Dezember durch eine Spac-Gesellschaft an die Schweizer Börse. (Archivbild) - keystone

Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat zugestimmt.

Die Überführung des befristeten Schutzes der Börsenäquivalenz ins ordentliche Recht war nötig, weil er sonst ersatzlos ausser Kraft tritt und die EU bisher die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig anerkannt hat. Die Massnahme wird nun im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag) verankert.

Die EU hatte die Anerkennung der Börsenäquivalenz auf Ende Juni 2019 auslaufen lassen. Die Schweiz aktivierte deshalb die Schutzmassnahme, welche die Grundlage bildet, dass Firmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse handeln können.

Zunächst verlängerte der Bundesrat die Schutzmassnahme zur Börsenäquivalenz auf Verordnungsstufe bis Ende 2025. Die Massnahme ist auch nach der Überführung ins Finfrag befristet.

Ändern sich die Gegebenheiten in der EU oder anerkennt die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung wieder, lässt sich die Massnahme ausser Kraft setzen. Der Bundesrat gibt sich überzeugt, dass die Schweiz die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der Börsenregulierung in der EU erfüllt und strebt eine unbefristete Börsenäquivalenz an.

Der Nationalrat hiess die Anpassung des Finfrag mit 184 zu 0 Stimmen gut. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Kommentare

Weiterlesen

Guetzli
353 Interaktionen
Teuer
46 Interaktionen
68 Bilder

MEHR PARLAMENT

MEHR AUS STADT BERN

Flüstertüte
18 Interaktionen
Im Wankdorf
YB
126 Interaktionen
Wir schauen hin
3 Interaktionen
Bern