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    Parlament schiebt Abgangsentschädigungen beim Bund einen Riegel

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Abgangsentschädigungen an Topkader des Bundes sind künftig nicht mehr zulässig. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.

    Angestossen hatte die Neuregelung der frühere Schaffhauser Ständerat Thomas Minder (parteilos). (Archivbild)
    Angestossen hatte die Neuregelung der frühere Schaffhauser Ständerat Thomas Minder (parteilos). (Archivbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

    Die grosse Kammer sprach sich mit 155 zu 0 Stimmen bei 27 Enthaltungen für eine Anpassung des Bundespersonalrechts aus. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hatte sie mit 21 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Die Grünen enthielten sich grossmehrheitlich der Stimme, weitere Enthaltungen kamen aus den Reihen der SP.

    Heute sind Abgangsentschädigungen nach Kündigungen für oberste Kader der Bundesverwaltung möglich. Mit Mitgliedern von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen bundesnaher Betriebe können Abgangsentschädigungen vertraglich vereinbart werden. Beide Praktiken will das Parlament nun unterbinden.

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    Kommentare

    User #3573 (nicht angemeldet)

    Das Problem der goldenen Fallschirme ist in Bundesbern noch viel grösser als in der Bankenszene.

    User #3649 (nicht angemeldet)

    Längst fällig, auch die Anpassung der Löhne nach unten!

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