Parlament verlangt nationales Monitoring zu häuslicher Gewalt
Das Parlament verlangt ein nationales Monitoring zu Täterinnen und Tätern von häuslicher Gewalt. Eine solche systematische Erfassung soll mithelfen, Gewaltvorfälle in den eigenen vier Wänden zu verhindern.

Oppositionslos überwies der Nationalrat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss an den Bundesrat. Eingereicht hatte die Motion die Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger. Das Nachsorgesystem sei nötig, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Wiederholungstaten zu verhindern.
Die Rechtskommission des Nationalrates wies in ihrem befürwortenden Antrag zur Motion auf die aktuell fragmentierte Datenlage bei unterschiedlichen Behörden hin. Das erschwere die Prävention, und eine landesweite Übersicht sei nicht möglich.
Die Kommission bringt das nationale Monitoring in Zusammenhang mit dem vom Parlament verlangten Rahmengesetz, das unter anderem einheitliche Regeln für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung bringen soll. Die Motion dazu ist wegen einer Ergänzung noch im Ständerat hängig.
Auch der Bundesrat ist mit Tätermonitoring einverstanden. Er wies jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der Anliegen – insbesondere der Aufbau eines Tätermonitorings – eine Änderung der Bundesverfassung erfordern dürfte.










