Das Schweizer Parlament lehnt eine Ratifizierung der Verwaltungszusammenarbeit mit dem Europarat ab. Das Übereinkommen liess Zweifel am Nutzen offen.
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Der Ständerat im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament entschied sich gegen ein Abkommen zur Verwaltungszusammenarbeit.
  • Laut Bundesrat soll es kein Drama sein, die Ratifizierung nicht durchzuführen.
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Das Parlament will nicht, dass ausländische Staaten in der Schweiz Auskünfte und Beweise in Verwaltungssachen einholen dürfen. Nach dem Ständerat hat heute Montag auch der Nationalrat die Ratifizierung eines Übereinkommens des Europarats abgelehnt.

Unbestritten war ein zweites Übereinkommen, das die Zustellung von Verfügungen und anderen Verwaltungsdokumenten ins Ausland erleichtert. Heute muss dies über den diplomatischen Weg geschehen. Künftig soll eine direkte Zustellung möglich sein. Das erleichtert zum Beispiel den Vollzug der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Nutzen fraglich

Der Nationalrat sprach sich mit 184 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Ratifikation des Übereinkommens Nummer 94 aus. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Mit 130 zu 52 Stimmen abgelehnt hat der Nationalrat das Übereinkommen Nummer 100 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland. Damit ist dieses vom Tisch.

Vor vierzig Jahren unterzeichnet

Die Gegnerinnen und Gegner zweifeln am Nutzen des Übereinkommens. Verwaltungsstellen in der Schweiz könnten mit dem Abkommen zudem gezwungen werden, für ausländische Stellen Beweisverfahren durchzuführen, gab Kommissionssprecher Lukas Reimann (SVP/SG) zu bedenken. Ausserdem hätten bisher nur sechs Staaten das Abkommen ratifiziert.

Der Bundesrat hatte bereits früher festgestellt, es sei kein Drama, wenn das Parlament sich gegen die Ratifizierung ausspreche. Das Abkommen wäre jedoch im Interesse der Schweiz und würde den Schweizer Behörden ermöglichen, sich zu entlasten, betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat.

Der Bundesrat wollte die Durchführung von Erhebungen durch Diplomaten in der Schweiz nur unter der Voraussetzung zulassen, dass keine Zwangsmittel angewendet werden. Das Parlament sprach sich trotzdem gegen das Abkommen aus.

Die Schweiz hat die beiden Übereinkommen schon vor vierzig Jahren unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Vor einigen Jahren zog der Bundesrat die Ratifikation in Betracht, beschloss dann aber, die Pläne nicht weiterzuverfolgen. Wegen Vollzugsproblemen beim Entsendegesetz hat er nun die Meinung geändert.

Die Übereinkommen sehen vor, dass die Vertragsstaaten eine zentrale Behörde bezeichnen, die Ersuchen aus dem Ausland entgegennimmt. In der Schweiz wäre dies das Bundesamt für Justiz. Die Übereinkommen sind auf alle Verwaltungssachen anwendbar, wobei Steuer- und Strafsachen ausgeschlossen sind.

Die Vertragsstaaten dürfen ferner mit entsprechenden Erklärungen andere Sachgebiete ausschliessen. Der Bundesrat will die Finanzmarktaufsicht (Finma) und den Nachrichtendienst (NDB) ausnehmen.

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