Der Ständerat sagt heute Montag Ja zum Informationsaustausch mit Singapur.
Ruedi Noser (FDP, l.) diskutiert mit Isidor Baumann (CVP) an der Herbstsession der Eidgenössischen Räte im Bundeshaus in Bern.
Ruedi Noser (FDP, l.) diskutiert mit Isidor Baumann (CVP) an der Herbstsession der Eidgenössischen Räte im Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat stimmt dem automatischen Informationsaustausch mit Singapur und Hongkong zu.
  • Die Schweiz erhält von 74 Ländern Kontoinformationen, liefert jedoch selbst keine.

Der Ständerat befürwortet den automatischen Informationsaustausch AIA über Finanzkonten mit Singapur und Hongkong. Er hat sich am Montag für die Ratifikation entsprechender Abkommen ausgesprochen. Auch mit weiteren Staaten soll die Schweiz Informationen tauschen.

Das Geschäft sei fast unbestritten, stellte Pirmin Bischof (CVP/SO) im Namen der Kommission fest. Die Abkommen mit Singapur und Hongkong waren letztes Jahr unterzeichnet worden und werden seit Anfang Jahr bereits vorläufig angewendet. Daten werden aber noch nicht ausgetauscht. Erstmals wird es voraussichtlich im Herbst 2019 dazu kommen. Vorher muss das Parlament noch grünes Licht geben.

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament je zwei Beschlüsse zu Singapur und Hongkong: Neben den bilateralen Abkommen den Beschluss, den AIA mit diesen Staaten in Zukunft gestützt auf die multilaterale AIA-Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen. Die Doppelspurigkeit sei nötig wegen der Genehmigungsverfahren, erklärte Finanzminister Ueli Maurer. So gebe es keine Verzögerung.

Weitere Partnerstaaten

Die multilaterale Lösung hat den Vorteil, dass Anpassungen nicht einzeln verhandelt werden müssen. Inhaltlich gleichen sich die Regelungen. Singapur und Hongkong erfüllen aus Sicht des Bundesrates die Anforderungen der OECD bezüglich der Vertraulichkeit und der Datensicherheit im Steuerbereich.

Zum Datenschutz gibt es eine separate Regelung. Zudem bieten sowohl Singapur als auch Hongkong ihren Steuerpflichtigen angemessene Möglichkeiten zur Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten, wie der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament schrieb.

Ausnahme Panama

Die Schweiz setzt den AIA seit dem 1. Januar 2018 mit insgesamt 74 Ländern um. Dieses Netz will der Bundesrat gestützt auf die multilaterale Vereinbarung erweitern. Er schlägt dem Parlament vor, den AIA mit Panama, Anguilla, den Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait und Nauru zu aktivieren. Der Ständerat zeigte sich einverstanden. Nur vereinzelt gab es Gegenstimmen und Enthaltungen.

Mit Ausnahme Panamas handelt es sich um Finanzplätze, die den AIA in nicht wechselseitiger Weise umsetzen. Das bedeutet, dass die Schweiz Kontoinformationen erhält, jedoch keine solchen liefert.

Schliesslich soll eine Lücke im räumlichen Anwendungsbereich des AIA mit den Niederlanden geschlossen werden. Deren Überseegemeinden - die Karibikinseln Bonaire, Saint Eustatius und Saba - sind nicht vom AIA-Abkommen mit der EU abgedeckt. Wie bei Panama soll der AIA reziprok durchgeführt werden.

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