Parlament

Parlament einigt sich bei letzten Details der grossen Zollreform

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Das Schweizer Parlament ebnet Weg für Digitalisierung des Zolls. Die letzten Differenzen wurden bei der umfangreichen Reform des Zollgesetzes ausgeräumt.

Bundeshaus
Die Verlagerung von 200 IT-Jobs der Post nach Portugal löste im Nationalrat Fragen zu Swissness und Standortpolitik aus. (Archivbild) - keystone

Nach fast drei Jahren haben die eidgenössischen Räte die letzten Differenzen bei der umfangreichen Reform des Zollgesetzes ausgeräumt. Ziel der Totalrevision ist es, Verfahren zu vereinfachen und die Digitalisierung im Zollwesen umzusetzen.

In den Kernpunkten der Reform waren sich National- und Ständerat bereits in der ersten Beratungsrunde einig geworden. Sie gaben grünes Licht für den rechtlichen Rahmen für die Organisation des Zolls nach der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache.

Am Mittwoch ging es im Nationalrat noch um eine Differenz im Alkoholgesetz. Schliesslich einigte man sich, dass es bei der Besteuerung von Spirituosen bei der Einfuhr keine Praxisänderung geben soll. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Reform mit wenig Auswirkungen auf Bevölkerung

Für die Bevölkerung wird die Reform auch sonst kaum spürbar sein. So beschlossen die Räte beispielsweise, dass bei der Einfuhr in die Schweiz auch in Zukunft alle Waren angemeldet werden müssen.

Das revidierte Zollgesetz regelt überdies die Bewaffnung von Angestellten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Das Parlament beschloss, dass diese bei Kontrollen Waffen tragen können. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei dieser Arbeit besonderen Bedrohungen ausgesetzt sein können und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

Neue Befugnisse für Zoll und Grenzschutz

Beide Räte wollen Mitarbeitende von Zoll und Grenzschutz zudem ermächtigen, Fingerabdrücke und DNA-Proben nehmen zu dürfen und ergänzten die Vorlage entsprechend. Dies soll gelten, wenn anzunehmen ist, dass die betroffenen Personen schwere Delikte begangen haben könnten.

Weiter beschlossen National- und Ständerat, dass Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten, etwa für Fleisch, künftig als Einfuhrabgaben gelten. Dies bedeutet, dass die Gelder in Zukunft nicht mehr der allgemeinen Bundeskasse zugutekommen. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) geht es um etwa 200 Millionen Franken.

Der ursprüngliche Entwurf zur Totalrevision war bei den Kantonen auf scharfe Kritik gestossen – weil diese die föderalistische Kompetenzordnung in Gefahr sahen. Auch die Befürwortenden der grossen Zollreform im Parlament machten im Verlauf der Debatten deutlich, dass das Geschäft gelinde gesagt nicht perfekt sei.

Kommentare

User #5973 (nicht angemeldet)

Und der Schutz der Grenzen .... lässt man einfach weg solange Herr Jans schläft.

Weiterlesen

Bundeshaus
3 Interaktionen
Aufnahme

MEHR PARLAMENT

3 Interaktionen
Von SVP
7 Interaktionen
Warschau
2 Interaktionen
Obwalden
Parlament
2 Interaktionen
Berlin

MEHR AUS STADT BERN

YB Frauen
3:0-Sieg in Luzern
YB
8 Interaktionen
Kampf um Europa
Vorsorge Oberland: Man sieht ein Tablet mit dem Schriftzug ETF.
Gewusst?
Dr. Sarah Schläppi
2 Interaktionen
«Sarah hat Recht»