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Obwaldner Parlament will Stromleitung in Giswil im Boden haben

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Die geplante Höchstspannungsleitung zwischen Innertkirchen BE und Eschenbach LU soll im Kanton Obwalden auf einem zusätzlichen Abschnitt in den Boden verlegt werden. Dies verlangt der Obwaldner Kantonsrat mit einer Motion.

In Giswil sollen keine bis zu 60 Meter hohe Höchstspannungsleitungen zu sehen sein. (Symbolbild)
In Giswil sollen keine bis zu 60 Meter hohe Höchstspannungsleitungen zu sehen sein. (Symbolbild) - KEYSTONE/DOMINIC STEINMANN

Das Parlament hiess am Donnerstag eine Motion von Thomas Schrackmann (Mitte) mit 31 Ja zu 10 Nein bei 9 Enthaltungen gut. Es hatte sich bereits im Dezember 2023 gegen Freileitungen ausgesprochen. Der Regierungsrat unterstützte die Forderung. Baudirektor Josef Hess (parteilos) sagte, der Bundesrat werde noch dieses Jahr abschliessend entscheiden, Rekursmöglichkeiten gebe es keine.

Damit nach einem Ausbau der Wasserkraft der Strom von den Alpen ins Mittelland gelangen kann, will die nationale Stromnetzgesellschaft Swissgrid die 60 Kilometer lange 220-Kilovolt-Leitung vom Berner Oberland ins Luzerner Mittelland erneuern und sie für 380 Kilovolt vorbereiten.

Geplant ist, die Leitung im Gebiet Glaubenberg über zwölf Kilometer unterirdisch zu führen, dies um das Hochmoor zu schützen. Schrackmann fordert, dass die unterirdische Leitung um drei Kilometer bis zum Unterwerk Unteraa in Giswil verlängert wird.

Damian Hüppi (SVP) glaubt nicht, dass die Motion viel bringe. Sie wiederhole bloss bereits formulierte Forderungen, sagte er. Er wies auch auf die hohen Kosten einer Erdleitung hin. Die Netzgebühren auf der Stromrechnung seien schon hoch genug.

Gespalten zeigte sich die SP. Ihr Sprecher Peter Lötscher betonte, dass von der Stromleitung nicht nur Giswil betroffen sei. Was sei mit der Bevölkerung von Lungern oder von ausserhalb des Kantons, fragte er. Es brauche klare Kriterien für eine Erdverlegung.

Gespalten war auch die FDP. Thomas Baumgartner sagte, es sei zwar schwer zu verstehen, dass im Moorgebiet eine Freileitung in den Boden verlegt werden müsse, im Siedlungsgebiet aber nicht. Eine vollständige Erdverlegung sei aber weder realistisch noch finanzierbar.

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