Die SPK des Ständerats hält an ihrem indirekten Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative fest. Ob dieser auch im Parlament eine Mehrheit findet, ist fraglich.
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Der Ständerat will die Finanzierung von Parteien und Kampagnen transparenter gestalten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die SPK des Ständerats hält am indirekten Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative fest.
  • Im Gegensatz zur Initiative ist der Schwellenwert des Gegenvorschlags höher.
  • Fraglich ist, ob auch der Gegenvorschlag im Parlament eine Mehrheit findet.

Trotz starken Gegenwinds von bürgerlichen Parteien in der Vernehmlassung hält die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) an ihrem indirekten Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative fest. Ob dieser auch im Parlament eine Mehrheit findet, ist fraglich.

14 Kantone sowie die SP, Grünen, Grünliberalen, BDP und EVP sind für die Vorlage, zehn Kantone sowie die SVP, FDP und CVP gehören dem gegnerischen Lager an.

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Von wem wird welche Partei in welchem Ausmass finanziert? Eine Volksinitiative will Licht ins Dunkel bringen. (Archivbild) - Keystone

Der Gesetzesentwurf nimmt wichtige Anliegen der Initiative auf, sieht aber höhere Schwellenwerte vor. Diese Schwellenwerte waren auch in der Vernehmlassung umstritten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Schwellenwerte im Fokus

Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission auf einzelne Präzisierungen in der Vorlage beschränkt und diese mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Ständerats verabschiedet.

Konkret sieht die geplante Gesetzesänderung vor, dass die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen müssen. Die Initiative verlangt die Offenlegung ab 10'000 Franken.

Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag gilt eine Offenlegungspflicht auch für natürliche und juristische Personen, die eine Wahl- oder Abstimmungskampagne führen oder auf nationaler Ebene Unterschriften für ein Referendum oder eine Initiative sammeln. Der Schwellenwert für Aufwendungen soll bei 250'000 Franken liegen.

Umgang mit ausländischen Geldern

Bei der Initiative liegen die Schwellenwerte bei 100'000 respektive 10'000 Franken. Allerdings sind die Unterschriftensammlungen nicht ausdrücklich erwähnt. Auch in einem anderen Punkt geht die Ständeratskommission über den Initiativtext hinaus: Sie will die Annahme von Geld aus dem Ausland und anonyme Zuwendungen verbieten – unabhängig vom Betrag. Die Initiative hat nur anonyme Zuwendungen im Visier.

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Der Ständerat beauftragte seine Staatspolitische Kommission mit der Prüfung der Transparenzinitiative. - Keystone

Kann die Herkunft einer anonymen Zuwendung nicht ermittelt und gemeldet oder zurückerstattet werden, muss das Geld dem Bund abgeliefert werden. Das Gleiche gilt für Zuwendungen aus dem Ausland, die nicht zurückerstattet werden können. Zuwendungen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gelten nicht als Zuwendungen aus dem Ausland.

Während eine Kommissionsmehrheit die Transparenzvorschriften auf Gesetzesstufe als sinnvoll erachtet, spricht sie sich dagegen aus, die Verfassung mit detaillierten Transparenzregeln zu überladen. Die Initiative wird deshalb mit 8 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.

Internationale Kritik

Die Schweiz ist auch international unter Druck wegen mangelnder Transparenz in der Parteienfinanzierung. Sie hat die Empfehlungen des Europarat-Gremiums Greco bisher nicht umgesetzt. Vergangenes Jahr erhielt sie deshalb erneut die Note «ungenügend».

In ihrem sechsten Zwischenbericht kommt die Greco nun zum Schluss, dass die aktuellen Bemühungen der Schweiz bezüglich Transparenz in der Politikfinanzierung in die richtige Richtung gehen. Der indirekte Gegenentwurf zur Transparenzinitiative würde die Empfehlungen aus Sicht der Greco in ausreichendem Mass umsetzen.

Das Parlament hat bisher sämtliche Vorstösse für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung abgelehnt. Der Bundesrat lehnt sowohl die Initiative als auch einen Gegenvorschlag ab.

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